Kindervorsorge

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Servicestelle für Kindervorsorgeuntersuchungen

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2008 wurde eine Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingerichtet. Aufgabe dieser Servicestelle ist es, die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen U3 bis U9 – den sogenannten U-Untersuchungen – zu begleiten.

Durchführung der Meldung und weitere Schritte

Alle Ärzte und Krankenhäuser im Land Mecklenburg-Vorpommern, die eine Kindervorsorgeuntersuchung durchführen, müssen dies der Servicestelle für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) melden (§ 15 b ÖGDG). Die Servicestelle gleicht die eingegangenen Teilnahmemeldungen mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. Wird anhand der vorliegenden Daten ermittelt, dass ein Kind im angegebenen Zeitraum seine Untersuchung nicht wahrgenommen hat bzw. diese noch nicht gemeldet wurde, versendet die Servicestelle ein freundliches Erinnerungsschreiben an die Sorgeberechtigten. In den Schreiben, die an die Untersuchungen U3 bis U5 erinnern, werden die Eltern gebeten, an den jeweils nächsten Untersuchungen teilzunehmen. Die Erinnerungen ab der U6 verweisen darauf, die angegebene Untersuchung noch im Toleranzbereich vornehmen zu lassen, um sicherzugehen, dass diese von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Wurde eine Erinnerung geschickt, obwohl die angesprochene Untersuchung fristgerecht stattfand oder der Termin in naher Zukunft liegt, sollten sich die Eltern mit der Servicestelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Verbindung setzen, um das Problem gemeinsam klären zu können. Gehen trotz Erinnerung der Eltern durch die Servicestelle wiederum keine Teilnahmebestätigungen ein, ist die Servicestelle verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Dieses setzt sich mit den Eltern in Verbindung, fragt nach den Gründen der Nichtteilnahme und bietet ggf. Hilfe an.

Inhalte der Untersuchungen

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In Deutschland werden für Ihre Kinder regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Dabei kann der Arzt feststellen, ob sich das Kind gesund und altersgerecht entwickelt. Während des Untersuchungstermins können Sie außerdem Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes stellen. Sollte es Probleme geben, wird der Arzt Ihnen dabei helfen Lösungen zu finden. Übrigens: Die Kosten für alle Früherkennungsuntersuchungen trägt Ihre Gesetzliche Krankenkasse oder das Sozialamt.

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sollten Sie den Untersuchungstermin frühzeitig vereinbaren und zeitlich genau einhalten.

Nachfolgend finden Sie die Inhalte der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen in kurzen Stichpunkten erklärt.

U1 - Die Welt erblickt

U1 - Die Welt erblickt

Untersuchung: gleich nach der Geburt

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Messung von Größe und Gewicht
  • Überprüfung lebenswichtiger Funktionen (Atmung, Herzschlag, Reflexe)
  • Untersuchung auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen
  • Erhalt von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung gefährlicher innerer Blutungen
  • Blutuntersuchung zur rechtzeitigen Erkennung von Stoffwechselerkrankungen

U2 - Die ersten Lebenstage

Untersuchungszeitraum: 3. - 10. Lebenstag

Toleranzgrenze: 3. - 14. Lebenstag

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß, d. h. Untersuchung aller Körperregionen, inneren Organe, des Skelettsystems, der Mundhöhle und der Sinnesorgane
  • Messung von Größe und Gewicht
  • Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen
  • Hörscreening
  • Gespräch zur Rachitis-Vorbeugung durch Vitamin D
  • Verschreibung von Tabletten, die meist auch Fluorid zur Zahnhärtung enthalten
  • Erhalt von Vitamin-K-Tropfen zur Vorbeugung gefährlicher innerer Blutungen
  •  Gespräch über das Stillen, die Vorbeugung von Allergien, den plötzlichen Säuglingstod sowie notwendige Impfungen

U3 - Die ersten Lebenswochen / Endlich zuhause

Untersuchungszeitraum: 4. - 5. Lebenswoche

Toleranzgrenze: 3. - 8. Lebenswoche

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Untersuchung von Größe, Gewicht und Ernährungszustand des Kindes
  • Überprüfung der altersgerechten Entwicklung
  • Untersuchung der Hüftgelenke auf mögliche Fehlstellungen
  • Test von Augenreaktionen und Hörvermögen
  • Verabreichung von Vitamin-K-Tropfen
  • Informationen über das Impfprogramm, die Ernährung, die Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstods und Vermeidung von Unfällen

U4 - Neugierig auf die Welt

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Baby wird geimpft

Untersuchungszeitraum: 3. - 4. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 2. - 4 1/2. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes
  • Überprüfung von Bewegungsverhalten, Greifreflexen sowie Seh- und Hörvermögen
  • Gespräch über Ernährung und Verdauung
  • Die U4 ist gleichzeitig auch ein Impftermin – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit!

U5 - Die ersten Zähne kommen

Untersuchungszeitraum: 6. - 7. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 5. - 8. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Überprüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit
  • Untersuchung von Seh- und Hörvermögen
  • Gespräch über die weitere Ernährung
  • Die Impfungen werden weiterhin vervollständigt – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit!

U6 - Die ersten Schritte wagen

Untersuchungszeitraum: 10. - 12. Lebensmonat

Toleranzgrenze: 9. - 14. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Überprüfung der Fähigkeiten des Kindes (robben, krabbeln, hochziehen, vielleicht schon allein stehen)
  • Entwicklung der Geschlechtsorgane
  • Sprachentwicklung und Verhaltensweisen
  • Untersuchung von Seh- und Hörvermögen
  • Das Impfprogramm wird fortgesetzt. Besonders wichtig sind jetzt die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit!

U7 - Das Leben entdecken

Untersuchungszeitraum: 21. - 24. Lebensmonat (1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre)

Toleranzgrenze: 20. - 27. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung, d. h. überprüft wird, ob Ihr Kind allein gehen kann, ob es richtig sieht und hört, wie viel es spricht und was es schon verstehen kann
  • Gespräch über gesunde Ernährung
  • Suche nach Hinweisen für Allergien
  • Die Vollständigkeit des Impfstatus wird überprüft und noch ausstehende Impfungen werden gegebenenfalls nachgeholt – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit!

U7a - Gut sehen, sprechen und verstehen

Untersuchungszeitraum: 34. - 36. Lebensmonat (2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre)

Toleranzgrenze: 33. - 38.  Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Gründliche körperliche Untersuchung (Organe und Körperhaltung)
  • Überprüfung der körperlichen und geistige Entwicklung
  • Sehtest
  • Sprachentwicklung und soziales Verhalten
  • Gespräch über eventuelle Auffälligkeiten hinsichtlich gehäufter Infektionen, Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion oder Krampfanfälle
  • Kontrolle der Fortführung der Fluoridprophylaxe
  • Die Vollständigkeit des Impfstatus wird überprüft und noch ausstehende Impfungen werden gegebenenfalls nachgeholt – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit

U8 - Gesund groß werden

Untersuchungszeitraum: 46. - 48. Lebensmonat (3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre)

Toleranzgrenze: 43. - 50. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Gründliche Untersuchung von Kopf bis Fuß
  • Überprüfung der körperlichen und seelischen Entwicklung sowie des sozialen Verhaltens
  • Test der Beweglichkeit und Geschicklichkeit
  • Untersuchung von Seh- und Hörvermögen sowie von Zähnen und Kiefer
  • Kontrolle der Sprachentwicklung
  • Kontaktfähigkeit, Selbstständigkeit
  • Gespräch über gesunde Ernährung
  • Hinweis auf weitere Termine zur Auffrischung von Impfungen

U9 - Gesund groß werden

Als letzte Früherkennungsuntersuchung vor der Schule hat die U9 eine besondere Bedeutung.

Untersuchungszeitraum: 60. - 64. Lebensmonat (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate)

Toleranzgrenze: 58. - 66. Lebensmonat

Untersuchungsschwerpunkte:

  • Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung, des Bewegungsverhaltens sowie der Körperhaltung
  • Untersuchung aller Organe
  • Urinuntersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Überprüfung der Beweglichkeit und Geschicklichkeit, des Seh- und Hörvermögens, der Sprachentwicklung und des sozialen Verhaltens
  • Außerdem wird die Vollständigkeit des Impfstatus überprüft und noch ausstehende Impfungen werden gegebenenfalls nachgeholt – Bitte nehmen Sie den Impfpass mit!

Kontakt

Servicestelle Kindervorsorgeuntersuchungen
Telefon: 0385 588-59051
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Ablauf der Meldung für die Kindervorsorgeuntersuchung in Arztpraxen
 
Meldewege der Servicestelle für Kindervorsorgeuntersuchungen - Informationen für Eltern

Formulare / Anträge

Bestellformular für Meldebescheinigung Kindervorsorgeuntersuchung für Arztpraxen

Broschüren

Flyer Kindervorsorgeuntersuchung