Arzneimittel dürfen nicht von Privatpersonen verkauft werden

29.09.2016  | LAGuS  | LAGuS

Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) weisen darauf hin, dass der Verkauf von Medikamenten durch Privatpersonen verboten ist.

„Arzneimittel sind Waren besonderer Art, die oftmals eine ärztliche Verschreibung erfordern. Aus diesem Grund ist es gut und richtig, dass sie nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, wo eine fachkundige  Beratung durch die Apothekenmitarbeiter sichergestellt ist“ sagte Gesundheitsministerin Birgit Hesse am Donnerstag. „So wird auch die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit abgegebener Arzneimittel sichergestellt.“  

Das Verbot gilt für geöffnete oder ungeöffnete Arzneimittelpackungen. Sie dürfen weder per Annonce in den Printmedien, per Aushang am Schwarzen Brett oder über elektronische Plattformen, wie z. B. eBay oder Amazon, zum Kauf angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben.

Der – auch fahrlässige – Verstoß gegen die für Arzneimittel geltenden Rechtsvorschriften kann durch die zuständigen Behörden verfolgt und geahndet werden.