Vorsicht beim Böllern

27.12.2016  | LAGuS  | LAGuS

Zum Jahreswechsel wird es noch einmal richtig laut. Die bösen Geister sollen mit Böllern und Feuerwerk für das neue Jahr vertrieben werden. Wer nicht aufpasst, kann durch das Böllern jedoch auch „böse Geister“ heraufbeschwören. Feuerwerk soll Spaß machen, kann aber auch gefährlich sein.

Kauf und Nutzung von Feuerwerk sind im Sprengstoffgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Ab dem 29. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie II verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Kauf und Gebrauch von Raketen und Böllern der Kategorie II sind jedoch erst ab 18 Jahren gestattet. Durch unsachgemäße Handhabung von pyrotechnischen Gegenständen kann es neben Sachschäden zu Augenverletzungen, Verbrennungen und sogar zu Verstümmelungen kommen.

Neben diesen naheliegenden, direkt durch die Explosion hervorgerufenen Verletzungen, sind auch Gehörschäden zu befürchten. Jährlich erleiden nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. ca. 8.000 Menschen in Deutschland Verletzungen des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper. Die Symptome eines Knall- oder Explosionstraumas, wie Ohrenschmerzen, Schwindel und eine gedämpfte Geräuschwahrnehmung oder Tinnitus (dauerhaftes Ohrengeräusch/Pfeifen), klingen oft wieder ab, in vielen Fällen jedoch bleibt das Gehör lebenslang geschädigt.

Das Tückische an den Explosionsgeräuschen sind die kurzen Einwirkzeiten von etwa 25 Millisekunden, bei denen die Lautstärkeempfindung stark eingeschränkt ist, weshalb man den Lärm nicht als so belastend wahrnimmt. Ihre gefährliche Wirkung verlieren die Geräusche jedoch nicht. Ab Schallpegeln von etwa 130 - 140 Dezibel (dB) kann es zu Gehörschäden kommen und viele Feuerwerkskörper überschreiten diesen Wert je nach Abstand zur Explosion.

Vor allem, wenn man sich sehr nahe bei der Explosion befindet, sind die Pegel sehr hoch. Unterhalb von etwa zwei Metern Abstand steigt die Gefahr für das Gehör schnell an. Der Gesetzgeber schreibt für Böller der Kategorie II acht Meter Sicherheitsanstand vor. Besondere Vorsicht ist bei den illegalen Knallkörpern aus Osteuropa geboten, deren Explosionskraft deutlich über derjenigen von in Deutschland erhältlichen Knallkörpern liegen kann. Das Abbrennen von illegal eingeführten oder selbst hergestellten Feuerwerkskörpern ist verboten und wird als Straftat gehandhabt.

Wer sich selbst schützen will, könnte in der Silvesternacht einen Gehörschutz tragen und sollte auf ausreichend Sicherheitsabstand achten, wenn er sich in der Nähe von Feuerwerkskörpern aufhält. Wer nach dem Böllern Tinnitus oder Ohrenschmerzen verspürt, sollte möglichst schnell einen Facharzt aufsuchen. Am Neujahrstag gilt es, dem Gehör eine Erholungspause zu gönnen.