Informationen zum neuen Bundesteilhabegesetz

17.01.2017  | LAGuS  | LAGuS

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in fünf Kategorien vor. Es handelt sich dabei um "Leistungen zur Teilhabe" als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohender) Behinderung erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BTHG

Frage-Antwort-Bereich (FAQ) zum BTHG