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Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern




Soziales

Die Abteilung Soziales, Versorgungsamt, Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle steht Ihnen mit allen Leistungen zur Verfügung, die zum Schwerbehindertenrecht, zum Sozialen Entschädigungsrecht und zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu gewähren sind. Neben den Versorgungsamts-Dezernaten gehören zur Abteilung Soziales auch das Integrationsamt, dessen Hauptaufgabe die Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben ist, und die Hauptfürsorgestelle als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge.

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Aktuelles

Umzug sorgt für Einschränkungen

26.04.2012 - LAGuS - Soziales
Der Schwerbehindertenbereich am Standort Schwerin (Versorgungsamt) wird in der Zeit vom 2. bis 4. Mai aufgrund eines internen Umzugs nur eingeschränkt arbeitsfähig sein. ganzen Beitrag lesen

Neue Telefonnummern in Stralsunder Außenstelle des LAGuS

30.03.2012 - LAGuS - Soziales
Neue Telefon- und Fax-Nummern gelten seit dem 29. März 2012 im Dienstgebäude Frankendamm 17, 18439 Stralsund, in der Stralsunder Außenstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). ganzen Beitrag lesen

Landesvorsitzender der Kriegsblinden erhielt Bundesverdienstkreuz

12.03.2012 - LAGuS - Soziales
Maximilian Skiba, Vorsitzender des Landesverbandes Nord für die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands e.V., und seine Ehefrau Brigitta Skiba sind für ihr mehr als 60-jähriges ehrenamtliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz und der Bundesverdienstmedaille geehrt worden. ganzen Beitrag lesen

weitere Meldungen der Abteilung Soziales

Weitere Themen für Sie

 

Informationsmaterial / Formulare

 

Im Blickpunkt

Opferentschädigungsgesetz

Kurzinformationen und allgemeine Hinweise

Opfer von Gewalttaten leiden oft unter körperlichen, seelischen oder auch wirtschaftlichen Folgen. Sie haben Anspruch auf die besondere Hilfe des Staates. Seit 1976 gibt es dafür ein Gesetz – das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG). Nähere Auskünfte erteilen die Dienststellen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Abteilung Soziales, Versorgungsamt, Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle.

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Infektionsschutzgesetz § 56

Entschädigungszahlungen bei Tätigkeitsverbot

Tätigkeitsverbote können immer dann ausgesprochen werden, wenn Beschäftigte in bestimmten beruflichen Tätigkeiten als Ausscheider von Krankheitserregern, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder Träger von Krankheitserregern gelten.

Die Vorschrift des § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, dass derjenige Entschädigungsleistungen in Geld erhält, der auf Grund eines ausgesprochenen Tätigkeitsverbotes seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann und deshalb Verdienstausfall hat.

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut