Beachten Sie bitte bei PDF-Dokumenten und Onlineformularen unsere Hinweise zum PDF-Format und Onlineformularen.
Meldung und Erfassung von Infektionskrankheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Auf der Grundlage des seit dem 01.01.2001 in Deutschland geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind nach den §§ 6 und 7 IfSG 17 Erkrankungen und 53 Erreger nach vom Robert Koch-Institut (RKI) vorgegebenen Falldefinitionen meldepflichtig.
Eine zusätzliche Meldepflicht nach erweiterter Landes-Verordnung (Infektionsanpassungs-Verordnung und Infektionsschutz-Ausführungsgesetz) erfasst weitere in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) meldepflichtige Infektionskrankheiten und Erreger. Dazu gehören Borreliose, Mumps, Röteln, Pertussis, Tetanus und Varizellen sowie die dazu gehörigen Erreger und zusätzlich die Labornachweise von Entamoeba histolytica und Streptococcus pneumoniae.
Die Meldungen der Ärzte/Laboratorien erfolgen an die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter. Die dort zusammengeführten Daten werden auf EDV-technischer Basis anonymisiert an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) weitergeleitet.
In der Landesstelle werden alle Daten überprüft und an das RKI als Bundesbehörde gemeldet.

| Format | Größe | Bezeichnung |
|---|---|---|
![]() |
94 KB | Gemeldete Infektionskrankheiten in M-V (aktuelle Meldewoche) |
![]() |
714 KB | Jahresbericht 2010 |
![]() |
1 MB | Jahresbericht 2009 |
![]() |
1.2 MB | Jahresbericht 2008 |
![]() |
1.4 MB | Jahresbericht 2007 |
![]() |
1.4 MB | Jahresbericht 2006 |
![]() |
847 KB | Jahresbericht 2005 |
![]() |
1.6 MB | Jahresbericht 2004 |