Impfberatung - Durchführung von Impfungen
Grundlage für die Durchführung von Schutzimpfungen in M-V
Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat den Beschluss der Kammerversammlung vom 01.04.2000 zur Vornahme von Schutzimpfungen (Äbl. 5/2000, S. 184) sowie der letzten Aktualisierung (Abl. 7/2009, S. 250) am 19.01.2011 in der folgenden Form aktualisiert (siehe Äbl 3/2011, Seite 82):
- Alle Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung alle Schutzimpfungen bei Personen ab Beginn des 10. Lebensjahres vornehmen, wenn sie im Besitz eines gültigen Impfzertifikates* sind.
Im Verletzungsfall dürfen Tetanus-/Diphtherie-, Pertussis-Schutzimpfungen sowie die postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe in allen Altersgruppen von allen Ärzten mit gültigem Impfzertifikat* bzw. einem Notfall-Impfzertifikat** durchgeführt werden.
- Kinder- und Jugendärzte (sowie Kinderchirurgen), Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst können Schutzimpfungen in allen Altersgruppen vornehmen, sofern sie im Besitz eines gültigen Impfzertifikates sind.
- Die Gültigkeit des Impfzertifikates wird ab 01.01.2011 von drei auf fünf Jahre verlängert.
* Gültiges Impfzertifikat bedeutet:
Mit einem von einer Ärztekammer anerkannten Grundkurs „Impfen“ (8 Stunden) wird ein Impfzertifikat erworben, das eine Gültigkeit von fünf Jahren hat.
Danach muss in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Refresherkurs „Impfen“ (mindestens 4 Stunden) das Impfzertifikat für wiederum fünf Jahre aktualisiert werden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
** Gültiges Notfall-Impfzertifikat bedeutet:
Bezieht sich nur auf die Durchführung von Tetanus-/Diphtherie-, Pertussis-Schutzimpfungen im Verletzungsfall bzw. auf die postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe und kann demnächst in entsprechenden Kursen erworben werden.
Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen für Bürger:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Untersuchungs- und Beratungsstelle Schwerin
Bornhövedstr. 78
19055 Schwerin
Tel.: 0385 / 5001-148
Sprechstunde: dienstags von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
- Durchführung aller öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen und Reiseimpfungen sowie reisemedizinische Beratung für Erwachsene und Kinder
- Zugelassene Gelbfieberimpfstelle
Impfberatung für Ärzte, medizinische Einrichtungen und Bürger
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Gesundheit, Dezernat Infektionsschutz/Prävention
Gertrudenstr. 11
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 4955-312
(auch für Reise- und Tropenmedizin – Kinder und Erwachsene)
Weitere Möglichkeiten zur Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen
- Ambulant niedergelassene Ärzte
- Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte/Landkreise in M-V
- Klinik und Poliklinik für Innere Medizin der Universität Rostock
Ernst-Heydemann-Straße
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 494-0
(auch für Reise- und Tropenmedizin – Erwachsene)
Nur Impfberatung
- Kinder- und Jugendklinik der Universität Rostock
Rembrandtstraße 16/17
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 494-0
- Universitäts-Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Greifswald
Soldtmannstraße 15
17487 Greifswald
Tel.: 03834 / 86-0
(auch für Reise- und Tropenmedizin – Kinder)
Gelbfieberimpfstellen in M-V
Zugelassene Gelbfieberimpfstellen in Mecklenburg-Vorpommern können in jeder Impfberatungsstelle erfragt werden und sind im Internet unter www.crm.de/beratungsstellen/index.asp zu finden.
Tollwutberatungs- und -impfzentren
Tollwutberatungs- und -impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern können in jeder Impfberatungsstelle erfragt werden.