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Impfberatung - Durchführung von Impfungen

 

Grundlage für die Durchführung von Schutzimpfungen in M-V

Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat den Beschluss der Kammerversammlung vom 01.04.2000 zur Vornahme von Schutzimpfungen (Äbl. 5/2000, S. 184) sowie der letzten Aktualisierung (Abl. 7/2009, S. 250) am 19.01.2011 in der folgenden Form aktualisiert (siehe Äbl 3/2011, Seite 82):

  1. Alle Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung alle Schutzimpfungen bei Personen ab Beginn des 10. Lebensjahres vornehmen, wenn sie im Besitz eines gültigen Impfzertifikates* sind.
    Im Verletzungsfall dürfen Tetanus-/Diphtherie-, Pertussis-Schutzimpfungen sowie die postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe in allen Altersgruppen von allen Ärzten mit gültigem Impfzertifikat* bzw. einem Notfall-Impfzertifikat** durchgeführt werden.
  2. Kinder- und Jugendärzte (sowie Kinderchirurgen), Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst können Schutzimpfungen in allen Altersgruppen vornehmen, sofern sie im Besitz eines gültigen Impfzertifikates sind.
  3. Die Gültigkeit des Impfzertifikates wird ab 01.01.2011 von drei auf fünf Jahre verlängert.

* Gültiges Impfzertifikat bedeutet:

Mit einem von einer Ärztekammer anerkannten Grundkurs „Impfen“ (8 Stunden) wird ein Impfzertifikat erworben, das eine Gültigkeit von fünf Jahren hat.
Danach muss in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Refresherkurs „Impfen“ (mindestens 4 Stunden) das Impfzertifikat für wiederum fünf Jahre aktualisiert werden. In allen anderen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

** Gültiges Notfall-Impfzertifikat bedeutet:

Bezieht sich nur auf die Durchführung von Tetanus-/Diphtherie-, Pertussis-Schutzimpfungen im Verletzungsfall bzw. auf die postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe und kann demnächst in entsprechenden Kursen erworben werden.

 

 

Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen für Bürger:

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Untersuchungs- und Beratungsstelle Schwerin
Bornhövedstr. 78
19055 Schwerin
Tel.: 0385 / 5001-148

Sprechstunde: dienstags von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

  • Durchführung aller öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen und Reiseimpfungen sowie reisemedizinische Beratung für Erwachsene und Kinder
  • Zugelassene Gelbfieberimpfstelle

 

 

 

Impfberatung für Ärzte, medizinische Einrichtungen und Bürger

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Gesundheit, Dezernat Infektionsschutz/Prävention
Gertrudenstr. 11
18057 Rostock
Tel.: 0381 / 4955-312
(auch für Reise- und Tropenmedizin – Kinder und Erwachsene)

 

 

Weitere Möglichkeiten zur Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen

  • Ambulant niedergelassene Ärzte
  • Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte/Landkreise in M-V
  • Klinik und Poliklinik für Innere Medizin der Universität Rostock
    Ernst-Heydemann-Straße
    18057 Rostock
    Tel.: 0381 / 494-0
    (auch für Reise- und Tropenmedizin – Erwachsene)

 

Nur Impfberatung

  • Kinder- und Jugendklinik der Universität Rostock
    Rembrandtstraße 16/17
    18057 Rostock
    Tel.: 0381 / 494-0
  • Universitäts-Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Greifswald
    Soldtmannstraße 15
    17487 Greifswald
    Tel.: 03834 / 86-0
    (auch für Reise- und Tropenmedizin – Kinder)

 

 

Gelbfieberimpfstellen in M-V

Zugelassene Gelbfieberimpfstellen in Mecklenburg-Vorpommern können in jeder Impfberatungsstelle erfragt werden und sind im Internet unter www.crm.de/beratungsstellen/index.asp zu finden.

 

 

Tollwutberatungs- und -impfzentren

Tollwutberatungs- und -impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern können in jeder Impfberatungsstelle erfragt werden.

 

 

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut