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Approbation / Berufserlaubnis

Die Approbation erhalten grundsätzlich nur deutsche Staatsangehörige und Angehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU.

Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig, für die Erteilung der Approbation als:

  • Apotheker/Apothekerin
  • Arzt/Ärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
  • Zahnarzt/Zahnärztin

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Approbation


Angehörige eines Nicht-EU-Staates können nur eine widerrufliche Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung ihres Berufes (Berufserlaubnis) bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem einer der u.g. Berufe ausgeübt werden soll, erhalten.

Erteilung der Erlaubnis für die vorübergehende Ausübung des Berufes als:

  • Apotheker/Apothekerin
  • Arzt/Ärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut/Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
  • Zahnarzt/Zahnärztin

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Berufserlaubniss


Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut