Das Landesprüfungsamtes für Heilberufe ist maßgeblich an der Organisation und der Durchführung der staatlichen Prüfungen in den folgenden Heilberufen beteiligt:
Im Bereich der Medizin betreut das Landesprüfungsamt für Heilberufe die Studierenden der Universitäten Rostock und
Greifswald und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
(IMPP) die Prüfungen.
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Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen sind ab Januar 2009 die Universitäten Greifswald und Rostock
verantwortlich. Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig für die in der Approbationsordnung für Zahnärzte
(ZAppO) festgelegten Aufgaben.
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Das Landesprüfungsamt für Heilberufe betreut die Studierenden der Pharmazie der Universität Greifswald und
organisiert in Zusammenarbeit mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) die
Prüfungen.
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Das Landesprüfungsamt für Heilberufe betreut die Ausbildungsteilnehmer der in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten
Ausbildungsstätten insbesondere hinsichtlich der staatlichen Prüfungen.
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Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig für die Approbationserteilung und erteilt auch Erlaubnisse zur
vorübergehenden Ausübung einer Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern für ausländische Antragsteller.
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Zum Aufgabenbereich des Landesprüfungsamtes für Heilberufe gehört unter anderem die Vorbereitung, Organisation und
Durchführung der staatlichen Prüfungen nach den Berufsgesetzen, den Ausbildungs- und Prüfungs(ver)ordnungen und den
Weiterbildungsordnungen.
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