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Mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes – BkiSchG vom 22.12.2011 haben sich Änderungen gem. § 47 SGB VIII zum 01.01.2012 hinsichtlich der Meldepflicht der Träger von Kindertageseinrichtungen ergeben. Die Jährliche Meldung ist durch das LAGuS / Landesjugendamt M-V nicht mehr zu erheben.
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Internationale Jugendarbeit 2012
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