Darunter sind insbesondere Angebote zu verstehen, in denen in der Regel einmal wöchentlich Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung von Fachkräften die Betreuung pflegebedürftiger Menschen (§ 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch) mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen. Pflegende Angehörige sollen mit diesen Angeboten entlastet und beratend unterstützt werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, um ergänzend zu dem vorhandenen Leistungsangebot zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige anzubieten und um Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Personen zu schaffen. Gefördert werden außerdem Modellvorhaben. Bezuschusst werden Personal- und Sachausgaben, soweit diese Aufgaben nicht bereits anderweitig bezuschusst oder finanziert werden.
Die Landesverordnung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote finden Sie im Bereich Services / Formulare.
Umsetzung der Landesverordnung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Modellvorhaben (Betreuungsangeboteförderungslandesverordnung - BetrAngFöLVO M-V)
Anträge sind an die Abteilung Arbeitsmarktförderung zu richten:
Ansprechpartner:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsmarktförderung
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Frau Anke Ruhkieck
Tel.: 0385/3991-534
Fax: 0385/3991-540
E-Mail:anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de