Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
Das Land gewährt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder vom 18. Oktober 2007 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 Zuwendungen für Investitionen, die der Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr dienen.
Den Text als Richtlinie und entsprechende Antragsvorlagen finden Sie im Bereich Services / Formulare.
Anträge sind an die Abteilung Arbeitsmarktförderung zu richten:
Ansprechpartner:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsmarktförderung
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Frau Anke Ruhkieck
Tel.: 0385/3991-534
Fax: 0385/3991-540
E-Mail:anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de