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Aufgabenkurzbeschreibung

Versorgungsamt

  • Gewährung von Geld- und Sachleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die dieses Gesetz für anwendbar erklären für gesundheitlich Geschädigte als Folge von Kriegen, Wehr- und Wehrersatzdienst, Gewalt, politischer Haft, SED- Unrecht und Impfungen (Leistungen ggf. auch für Angehörige).
  • Feststellen des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht.
  • Feststellung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung (z.B. für Parkerleichterungen, Rundfunkgebührenbefreiung...).
  • Gewährung von Leistungen für Mütter und Väter für die Betreuung Ihres Kindes für 12 bzw. 14 Monate nach Geburt des Kindes nach dem Bundeselterngeldgesetz.
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz und nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
  • Kostenerstattung an Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen.
  • Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationshelfern gemäß KHVO M-V

Integrationsamt

  • begleitende Hilfe für Menschen mit anerkannter Behinderung im Arbeitsleben
  • Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für die Interessenvertreter schwer behinderter Arbeitnehmer
  • Kriegsopferfürsorge

Weitere Details zu den Aufgaben können Sie der Internetpräsentation des Integrationsamtes Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.

Hauptfürsorgestelle

  • Kriegsopferfürsorge
    Leistungen nach §§ 25 bis 27f Bundesversorgungsgesetz

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut