Aufgabenkurzbeschreibung
Versorgungsamt
- Gewährung von Geld- und Sachleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die dieses Gesetz für anwendbar erklären für gesundheitlich Geschädigte als Folge von Kriegen, Wehr- und Wehrersatzdienst, Gewalt, politischer Haft, SED- Unrecht und Impfungen (Leistungen ggf. auch für Angehörige).
- Feststellen des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht.
- Feststellung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung (z.B. für Parkerleichterungen, Rundfunkgebührenbefreiung...).
- Gewährung von Leistungen für Mütter und Väter für die Betreuung Ihres Kindes für 12 bzw. 14 Monate nach Geburt des Kindes nach dem Bundeselterngeldgesetz.
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz und nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
- Kostenerstattung an Krankenkassen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen.
- Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern und Kommunikationshelfern gemäß KHVO M-V
Integrationsamt
- begleitende Hilfe für Menschen mit anerkannter Behinderung im Arbeitsleben
- Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für die Interessenvertreter schwer behinderter Arbeitnehmer
- Kriegsopferfürsorge
Weitere Details zu den Aufgaben können Sie der Internetpräsentation des Integrationsamtes Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.
Hauptfürsorgestelle
- Kriegsopferfürsorge
Leistungen nach §§ 25 bis 27f Bundesversorgungsgesetz