Antibiotikahaltige Säfte für Kinder – Allgemeinverfügung

08.05.2023  | LAGuS  | LAGuS

Mit der Allgemeinverfügung können Apotheken und Großhändler unter bestimmten Voraussetzungen Antibiotikasäfte für Kinder in dem zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung angemessenen Umfang ohne zusätzliche Genehmigung nach Deutschland verbringen und dort in den Verkehr bringen, die in Deutschland nicht zugelassen sind.