Fortbildungen

Das Inklusionsamt führt Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch (§ 185 Abs. 2 SGB IX). Wesentliche Inhalte und Ziele der Veranstaltungen sind die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX), der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen. Das SGB IX sieht ausdrücklich auch die Teilnahme des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers vor.

Die Schwerbehindertenvertretung, deren stellvertretende Mitglieder und der Betriebs- oder Personalrat sind für die Teilnahme ohne Minderung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen (§ 179 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG). Die den Teilnehmern entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Aufklärungsmaßnahmen des Inklusionsamtes, deren Gegenstand die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist, können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Darunter fallen z. B. Informationsschriften, Ausstellungen und Arbeitstagungen des Inklusionsamtes, die dieses Thema behandeln.

Nachfolgend sehen Sie alle aktuell verfügbaren Kurse des Inklusionsamtes. Details und das Anmeldeformular zu jedem Kurs finden Sie in der jeweiligen Übersicht unter dem Punkt "Details und Buchungsformular für den Kurs". Ganz am Ende dieser Seite sind außerdem unsere Tagungsorte mit Adresse und Anfahrtsbeschreibung aufgelistet.

Grundkurse

Sich fit machen für die Praxis
27.09.2023 - 29.09.2023, Seehotel Ecktannen Waren

Die Tätigkeit als Vertrauensperson schwerbehinderter Beschäftigter erfordert neben hohem persönlichen Engagement umfangreiche Kenntnisse zu den Hilfen, die das Schwerbehindertenrecht bietet.

Die Seminarteilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, im Betrieb oder in der Dienststelle auftretende Probleme, die im Zusammenhang mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Berufsleben stehen, frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Integrationsteams und / oder behördlichen Stellen zu lösen.

Themenschwerpunkte des Seminars:

  • Wie organisiert man die Arbeit als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen im Betrieb?
  • Zu welchen Inhalten berate ich den schwerbehinderten Menschen?
  • Zu welchen Inhalten berate ich den Arbeitgeber?
  • Wie wirke ich im Rahmen von Personalentscheidungen mit?
  • Wie verhalte ich mich in Konfliktsituationen?

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Sich fit machen für die Praxis

Aufbaukurse

Gesprächs- und Verhandlungsführung – Modul 1
11.10.2023 - 13.10.2023, Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

An die Vertrauensperson wird im Rahmen ihres Ehrenamtes eine Vielzahl von Anforderungen gestellt, wie Fachwissen, Einfühlungsvermögen, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation mit Kooperationspartnern, psychische Stabilität, um nur einige zu nennen. Von zentraler Bedeutung ist die Fähigkeit zu kommunizieren, einen guten Gesprächskontakt aufzubauen, zuhören zu können, ressourcenorientiert zu beraten, fachlich zu informieren, Gespräche zu strukturieren, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln usw. Der Kurs besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen.

Den Teilnehmenden werden im ersten Modul die wichtigsten theoretischen und praktischen Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung vermittelt, wie das Kennenlernen der wichtigsten Kommunikationsmodelle, Aspekte einer guten Kommunikation, Bausteine der Gesprächsführung, Hürden in der zwischenmenschlichen Kommunikation, Gesprächsvor- und -nachbereitung, Verhandlungsführung und Argumentationstechniken. Praktische Übungen sollen dabei helfen, die eigene kommunikative Kompetenz zu optimieren.

Im zweiten Modul werden die wichtigsten theoretischen und praktischen Grundlagen für eine professionelle Beratungskompetenz vermittelt, wie Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas, Strukturierung von Beratungsgesprächen, Fragetechniken, Bewältigung schwieriger Gesprächssituationen, Balance von Nähe und Distanz, Grenzen setzen, ohne zu verletzen.

Die Teilnehmenden haben die Chance, unterschiedliche Gesprächssituationen im Rollenspiel auszuprobieren. Des Weiteren wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im zweiten Modul in einem Exkurs zum Thema „Das BEM-Erstgespräch – Vertrauen nachhaltig aufbauen“ Wissen vermittelt.

Die Module bauen aufeinander auf, können aber – durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung – auch einzeln gebucht werden.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Gesprächs- und Verhandlungsführung – Modul 1

Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei Personalentscheidungen
25.10.2023 - 27.10.2023, Hotel "Sportforum" Rostock

Der Aufbaukurs steht unter dem Motto: »Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei Personalentscheidungen« und vertieft damit insbesondere das Tätigkeitsfeld 4 des Grundkurses. Schwerpunktmäßig werden drei Formen von Personalentscheidungen detailliert behandelt:

  • die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen,
  • die Veränderung von Arbeitsverhältnissen,
  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

In diesem Zusammenhang werden Kündigungsarten und Kündigungsgründe aufgezeigt und analysiert sowie Möglichkeiten der Abwendung einer Kündigungsabsicht des Arbeitgebers unter aktiver Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung diskutiert.

Die Kursteilnehmenden erhalten Einsicht in die Entscheidungspraxis des Integrationsamtes. Das Verfassen einer Stellungnahme bei vorliegender Kündigungsabsicht des Arbeitgebers wird an einem konkreten Beispiel exemplarisch geübt.

Im Vorfeld dieser Stellungnahme wird gemeinsam eine Checkliste zur Klärung des Sachverhaltes erarbeitet.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung bei Personalentscheidungen

Gesprächs- und Verhandlungsführung – Modul 2
06.12.2023 - 08.12.2023, Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

An die Vertrauensperson wird im Rahmen ihres Ehrenamtes eine Vielzahl von Anforderungen gestellt, wie Fachwissen, Einfühlungsvermögen, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation mit Kooperationspartnern, psychische Stabilität, um nur einige zu nennen. Von zentraler Bedeutung ist die Fähigkeit zu kommunizieren, einen guten Gesprächskontakt aufzubauen, zuhören zu können, ressourcenorientiert zu beraten, fachlich zu informieren, Gespräche zu strukturieren, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln usw. Der Kurs besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen.

Den Teilnehmenden werden im ersten Modul die wichtigsten theoretischen und praktischen Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung vermittelt, wie das Kennenlernen der wichtigsten Kommunikationsmodelle, Aspekte einer guten Kommunikation, Bausteine der Gesprächsführung, Hürden in der zwischenmenschlichen Kommunikation, Gesprächsvor- und -nachbereitung, Verhandlungsführung und Argumentationstechniken. Praktische Übungen sollen dabei helfen, die eigene kommunikative Kompetenz zu optimieren.

Im zweiten Modul werden die wichtigsten theoretischen und praktischen Grundlagen für eine professionelle Beratungskompetenz vermittelt, wie Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas, Strukturierung von Beratungsgesprächen, Fragetechniken, Bewältigung schwieriger Gesprächssituationen, Balance von Nähe und Distanz, Grenzen setzen, ohne zu verletzen.

Die Teilnehmenden haben die Chance, unterschiedliche Gesprächssituationen im Rollenspiel auszuprobieren. Des Weiteren wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im zweiten Modul in einem Exkurs zum Thema „Das BEM-Erstgespräch – Vertrauen nachhaltig aufbauen“ Wissen vermittelt.

Die Module bauen aufeinander auf, können aber – durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung – auch einzeln gebucht werden.

Details und Buchungsformular für den Kurs: Gesprächs- und Verhandlungsführung – Modul 2

Spezialkurse

Resilienz für betriebliche Interessenvertreter
02.11.2023 - 03.11.2023, Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

In einer Arbeitswelt, in der insbesondere die psychische Belastung zunimmt, ist es wichtig für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu wissen, wie sie gesund durch die Amtszeit kommen und die Doppelbelastung Beruf / Nebenamt gut meistern können. Hierbei spielt die Resilienz, d. h. die innere Widerstandsfähigkeit in Krisensituationen, eine wichtige Rolle.

Im Englischen wird das Wort „resilient“ im Sinne von Materialeigenschaften wie „elastisch" oder „unverwüstlich“ gebraucht. Damit wird die Fähigkeit eines Werkstoffes beschrieben, nach einer Verformung durch Druck- oder Zugwirkung wieder in seine ursprüngliche Form zurückzukehren. Ein resilientes System kann Störungen von innen und außen ausgleichen oder ertragen, ohne langfristigen Schaden zu nehmen.

Resiliente Menschen erleben nach einer krisenhaften Situation ebenso wie alle Menschen einen Leistungsabfall. Sie kommen aber schneller aus dem Leistungstief heraus und sind zudem am Ende widerstandsfähiger als vorher. Im Seminar wird vermittelt, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene Stärken für eine erfolgreiche Arbeit als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen sowie als Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglied erkennen und effektiv nutzen bzw. einsetzen können. Die sieben Resilienzfaktoren werden ausführlich vorgestellt. Sie stellen den „Schutzmantel“ dar, um schwierige Zeiten schadlos zu überstehen.

Resilienz ist erlernbar! Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in dem Seminar die Möglichkeit, sich anhand dieser Resilienzfaktoren praxisbezogen eigene Hilfestellungen zur Bewältigung des beruflichen Alltags zu erarbeiten.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Resilienz für betriebliche Interessenvertreter

Aus der Praxis des Widerspruchsausschusses und der Arbeitsgerichtsbarkeit
14.11.2023 - 15.11.2023, Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

Sowohl Arbeitgeber als auch schwerbehinderte Beschäftigte haben das Recht, gegen eine Entscheidung des Integrationsamtes Widerspruch einzulegen; über die Widersprüche entscheidet der Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt.

Darüber hinaus haben schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Das zweitägige Seminar soll Einblick in die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Widerspruchsausschusses und der Arbeitsgerichtsbarkeit geben.

Am zweiten Seminartag besuchen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Sitzung beim Rostocker Arbeitsgericht.

Anschließend erläutert der verhandelnde Arbeitsrichter den Verfahrensablauf und die entscheidungsrelevanten Aspekte.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Aus der Praxis des Widerspruchsausschusses und der Arbeitsgerichtsbarkeit

Wie bin ich in meinem Ehrenamt erfolgreich?
22.11.2023 - 24.11.2023, Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

Zunehmende Arbeitsverdichtung und knapper werdende Personalressourcen im Berufsleben stellen eine große Herausforderung für ehrenamtlich tätige Funktionsträger dar. Doch wer sich z. B. selbst richtig organisiert und seine Zeit sinnvoll zu planen versteht, ist überzeugend besser seinen beruflichen Herausforderungen und den Anforderungen seines Ehrenamtes gewachsen.

Themenschwerpunkte des Seminars:

  • Achtsam kommunizieren lernen: Was tun, wenn über mich oder andere geredet wird?
  • Wann ist Tratsch schädlich für den Betriebsfrieden?
    (Unterschied zwischen Lästern, übler Nachrede und Mobbing)
  • Zehn Tipps für Ihre tägliche Resilienzförderung
    (u. a. das Resilienz-Programm hilft, individuelle Ressourcen wie Selbstwirksamkeit, Achtsamkeit und Optimismus auf- und auszubauen, um so gestärkt und widerstandsfähiger den Arbeitsalltag im Ehrenamt zu meistern)
  • Belastung ist nicht gleich Beanspruchung in der Arbeitswelt
  • Meetings co-moderieren: Drei typische Situationen und ihre Lösung kennenlernen
  • Dysfunktionen eines Teams und dazu passende Funktionen
  • Tipps, um professionell mit Fehlern im Job umzugehen
  • Verhandlungspsychologie

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Wie bin ich in meinem Ehrenamt erfolgreich?

Tagesveranstaltungen

Inklusionsvereinbarungen – Vereinbarung konkreter Maßnahmen und Ziele zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben
04.10.2023, Seehotel Ecktannen Waren

Gemäß § 166 SGB IX sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat und in Zusammenarbeit mit der Inklusionsbeauftragten bzw. dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen.

Sie dient dazu, schwerbehinderte Menschen in den Betrieb bzw. in die Dienststelle einzugliedern, die Rechte schwerbehinderter Menschen zu konkretisieren, barrierefreie Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, betriebliche Präventionsstrategien zu bestimmen; dies alles, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Deshalb sind umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen für Verhandlungen und für den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen erforderlich.

Sie erfahren in dem Seminar, welche konkreten Ziele und Maßnahmen, welche möglichen Regelungen und Inhalte eine Inklusionsvereinbarung enthalten sollte.

Das Seminar vermittelt Schritte, die zum Abschluss einer anspruchsvollen und umsetzbaren Inklusionsvereinbarung führen, von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Inklusionsvereinbarungen – Vereinbarung konkreter Maßnahmen und Ziele zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben

Tätigkeit des /der Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX – Juristische und fachliche Grundlagen
16.10.2023, Parkhotel Neubrandenburg

Arbeitgeber bestellen gemäß § 181 SGB IX Beauftragte, die sie in den Angelegenheiten schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen verantwortlich, d. h. rechtsverbindlich, vertreten sollen.

Inklusionsbeauftragte sind von Seiten des Arbeitgebers dazu berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Der Inklusionsbeauftragte hat darauf zu achten, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Inklusionsbeauftragte sollen nach Möglichkeit selbst schwerbehinderte Menschen sein. Um Interessenkonflikte auszuschließen, darf der Inklusionsbeauftragte nicht gleichzeitig eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder Betriebsratsmitglied sein.

Ausgehend von den neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des SGB IX werden im Seminar die Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen auf die praktische Arbeit der Inklusionsbeauftragten dargestellt. Es wird vermittelt, welche besondere Stellung Inklusionsbeauftragte gemäß § 181 SGB IX einnehmen, wie die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung / Betriebs- bzw. Personalrat) gestaltet werden kann / muss und wo Inklusionsbeauftragte Unterstützung für ihre Tätigkeit erhalten können (Arbeitsagentur / Inklusionsamt). Hierbei soll auch der Rollenkonflikt nicht außer Acht gelassen werden, der zwischen den Erwartungen des Arbeitgebers einerseits und den Erwartungen der schwerbehinderten Menschen und deren Vertrauenspersonen andererseits besteht.

Ziel der Schulung ist es, Inklusionsbeauftragten Rechtssicherheit zum Schutz und zur Förderung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermitteln. Das Seminar soll dazu beitragen, Inklusionsbeauftragte in die Lage zu versetzen, kompetente Ansprechpartner für die Schwerbehindertenvertretung zu sein und die betriebliche Umsetzung der Anforderungen aus dem Sozialgesetzbuch IX effektiv und praktikabel zu handhaben.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Tätigkeit des /der Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX – Juristische und fachliche Grundlagen

Neueste Entwicklungen im Arbeitsrecht
09.11.2023, Hotel "Sportforum" Rostock

Die Fortbildung wendet sich an alle, die in Personalabteilungen, in Betriebs- oder Personalräten oder als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst sind. Die Fortbildung findet einmal in Rostock und einmal in Neubrandenburg statt. Jede von ihnen findet unabhängig von den anderen statt.

In jeder dieser Veranstaltungen werden die jeweils neuesten Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung dargestellt und vermittelt.

Die vorgestellten Fälle sollen zu Fragerunden und einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter fachkundiger Moderation des Referenten anregen.

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Neueste Entwicklungen im Arbeitsrecht

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teamarbeit für die Prävention
27.11.2023, Hotel "Sportforum" Rostock

Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen vom 23.04.2004 hat der Gesetzgeber das Erfordernis der betrieblichen Prävention im SGB IX weiter gestärkt. Prävention umfasst alle Anstrengungen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Wenn gesundheitliche Schwierigkeiten bereits aufgetreten sind, geht es darum, durch geeignete Maßnahmen diese zu beseitigen oder zumindest eine Verschlimmerung zu vermeiden. Auf ein systematisches Vorgehen beim Lösen von Einzelfällen zielt dabei die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Arbeitgeber klären gem. § 167 Abs. 2 SGB IX, wie die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die Interessenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragten sind dabei wichtige Ansprechpartner bei der Klärung und im Rahmen der Unterstützung.

Folgende Schwerpunkte werden im Seminar thematisiert:

  • Wie hängen Prävention und BEM in der Praxis zusammen?
  • Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an das BEM?
  • Welche Beschäftigten sind angesprochen?
  • Wer ist an der Durchführung beteiligt?
  • Wer hat was zu tun?
  • Welche Rechte und Pflichten haben die Betroffenen?

Veranstalter: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Inklusionsamt

Details und Buchungsformular für den Kurs: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Teamarbeit für die Prävention

Unsere Tagungsorte

Hotel "Ostseeland" Warnemünde-Diedrichshagen

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Übernachtungsgäste, die zur An- und Abreise öffentliche Verkehrsmittel benutzen, werden vom Hotel kostenlos vom Bahnhof Warnemünde abgeholt bzw. dorthin gefahren. Falls Sie diese Serviceleistung in Anspruch nehmen wollen, setzen Sie sich bitte zwei Tage vor Seminarbeginn mit dem Hotel in Verbindung.

Anreise mit dem PKW

Sie nehmen Kurs auf die Hansestadt Rostock, fahren von der A20, Abfahrt Rostock West in Richtung Warnemünde.

Entlang der Stadtautobahn erreichen Sie Warnemünde. An der Ampelkreuzung am Ortseingang biegen Sie nach links ab in Richtung Bad Doberan. Auf der Doberaner Landstraße fahren Sie nach Diedrichshagen.

In Diedrichshagen biegen Sie nach rechts ab in den Stolteraer Weg. Nach etwa 1,8 km erreichen Sie das Hotel "Ostseeland".

Kontakt

Hotel "Ostseeland"
Stolteraer Weg 47
18119 Diedrichshagen
Telefon: (0381) 54 832-0
Telefax: (0381) 54 832-20

Hotel "Sportforum" Rostock

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Unsere Tagesveranstaltungen finden im Hotel "Sportforum" in Rostock statt. Das Hotelgebäude ist barrierefrei und verfügt über einen Aufzug. Der genaue Seminarraum wird im Eingangsbereich des Hotels ausgeschildert. Für Anreisende mit dem PKW steht in der Umgebung nur eine geringe Anzahl kostenfreier Parkplätze zur Verfügung.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Buslinie 25 oder 28: Haltestelle "Ostseestadion" aussteigen oder Straßenbahnlinie 6: Haltestelle "Zoo" aussteigen, über Rennbahnallee und Trotzenburger Weg rechts in die Kopernikusstraße zum Hotel gehen

Anreise mit dem PKW

Sie nehmen Kurs auf die Hansestadt Rostock und fahren von der A 20, Abfahrt Rostock West, in Richtung Rostock Zentrum.

Entlang der B 103 nehmen Sie die Ausfahrt Richtung Zoo, fahren an der 1. Ampel geradeaus und biegen an der 2. Ampel links ab in den Trotzenburger Weg. An der nächsten Ampel biegen Sie rechts ab in die Kopernikusstraße. Die nächste Straße rechts (hinter der Schwimmhalle) führt Sie direkt zum Hotel.

Kontakt

Hotel "Sportforum"
Kopernikusstr. 17A
18057 Rostock
Telefon: (0381) 12 88 48-0
Telefax: (0381) 12 88 48-122

Parkhotel Neubrandenburg

Unsere Tagesveranstaltungen in Neubrandenburg finden im Parkhotel statt. Die Seminarräume sind teilweise barrierefrei, bitte geben Sie aus diesem Grund unbedingt bei der Anmeldung an, ob eine Gehbeeinträchtigung vorliegt.

Im Tagungshotel gibt es keine Möglichkeit der Mittagsverpflegung. Im näheren Umfeld finden Sie aber verschiedene Restaurants.

Kontakt

Parkhotel Neubrandenburg
Windbergsweg 4
17033 Neubrandenburg
Telefon: (0395) 55 90-0
Telefax: (0395) 55 90-200

Seehotel "Ecktannen" Waren/Müritz

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Übernachtungsgäste, die zur An-und Abreise öffentliche Verkehrsmittel benutzen, fahren ab Bahnhof Waren, Haltestelle „Teterower Straße“ mit der Linie 3 direkt bis zum Hotel, Haltestelle Hotel „Ecktannen“. Die Buslinie 3 fährt stündlich. Zu den Fahrzeiten können Sie sich beim Personenverkehrsunternehmen Waren, Telefon (03991) 6450 informieren.

Anreise mit dem PKW

Von der B192 kommend nehmen Sie Kurs auf Waren/Müritz, nach der Ortseinfahrt fahren Sie weiter auf der Stavenhagener Chaussee / B 192, biegen nach 2 km links ab in die Mecklenburger Straße, nach ca. 400 m biegen Sie rechts ab in die Papenbergstraße. Sie fahren weiter geradeaus entlang der Straße Am Seeufer bis zur Ortsausfahrt Waren / Müritz. Im weiteren Verlauf erfolgt der Übergang in die Speckerstraße. Sie biegen nun rechts ab in die Fontanestraße und haben das Seehotel „Ecktannen“ nach ca. 1,5 km erreicht.

Kontakt

Seehotel "Ecktannen"
Fontanestraße 51
17192 Waren/Müritz
Telefon: (03991) 6290
Telefax: (03991) 629100

Informationsmaterial / Formulare

Broschüren

Fortbildungsprogramm 2023 des Integrationsamtes

für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/ Personalratsmitglieder und Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber

Herausgeber: Landesamt für Gesundheit und Soziales

44 Seiten, kostenfreie Broschüre

Stand: Oktober 2022