Überwachungsbedürftige Anlagen / Arbeitsmittel

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Überwachungsanlagen

Das nationale Betriebs- und Anlagensicherheitsrecht ist in den vergangenen Jahren durch zahlreiche EG-Richtlinien stark verändert worden. Im EG-Recht sind Beschaffenheit und Benutzung von überwachungsbedüftigen Anlagen und Arbeitsmitteln strikt getrennt. Im nationalen Recht der Anlagen- und Betriebssicherheit wird diese Trennung nachvollzogen. Die Betriebsanforderungen umfassen die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Rechtsgrundlage für diese betrieblichen Regelungen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen werden seit dem 01.12.2011 durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) - ehemals Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - und den Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) geregelt.

Das deutsche Arbeitsschutzrecht beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine sind

  • eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln,
  • Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln,
  • eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie
  • der "Stand der Technik" als wesentlicher Sicherheitsmaßstab