Anerkennungen und Genehmigungsverfahren

Hier finden Sie die Informationen zu den Verfahren

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag

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UntAngLVO_MV.pdf PDF 0,08 MB

Vom LAGuS anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Informationen über die bereits anerkannten Angebote erhalten Sie über Ihre Pflegekasse.

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Tätigkeitsbericht

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Tätigkeitsbericht UntAngLVO M-V_Version 2021.docx DOCX 0,08 MB

Kontakt

René Kreft
Telefon: 0385 588-59161
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Anerkennungsverfahren von Beratungsstellen gemäß Schwangerschafts­konfliktgesetz

Richtlinie

Kontakt

Jonas Ditrich
Telefon: 0385 588-59633
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Genehmigung zur Berechnung von gesondert berechenbaren Aufwendungen nach § 10 LPflegeG

Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Die Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) richtet sich nach § 10 Abs. 1 und 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Demnach sind als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes zugelassen: 

1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,

2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und

3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Zulassung von weiteren Trägern des FSJ erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Landesbehörde.

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Anerkennung von Sucht- und Drogenberatungsstellen

Kontakt

Julia Teichert
Telefon: 0385 588-59163
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Anerkennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Verordnung

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Insolvenzanerkennungsverordnung M-V.pdf PDF 2,17 MB

Kontakt

Andreas Kaliebe
Telefon: 0385 588-59612
Zentraler Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0385 588-59600

Umsatzsteuerbescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Umsatzsteuerbescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraftausbildung ist es möglich, dass die Träger der praktischen Ausbildung bzw. die Pflegeschulen untereinander kooperieren. Die dabei erbrachten Kooperationsleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG können jedoch unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass die Einrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.

Seit dem 13.01.2023 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Erteilung dieser Bescheinigung im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraftausbildung sowie für Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zuständig.

Die Bescheinigung wird für die Pflegeschule oder den Träger der praktischen Ausbildung ausgestellt, sofern dieser Leistungen von einem Kooperationspartner erhält; der Kooperationspartner selbst muss keinen Antrag stellen.

Die Ausbildungseinrichtung stellt seinem Kooperationspartner diese Bescheinigung zur Verfügung. Auf Basis dieser Bescheinigung (Grundlagenbescheid) entscheidet die Finanzverwaltung in eigener Zuständigkeit über die weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung für die Leistung des Kooperationspartners.

Umsatzsteuerbescheinigung im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraft­ausbildung

Umsatzsteuerbescheinigung für Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung:

Bitte wenden Sie sich an ustg-pflege@lagus.mv-regierung.de

 

Kontakt

Caroline Lüdemann
Telefon: 0385 588-59117
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000