Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen für ehrenamtliche Vorhaben aus Mitteln des Bürgerfonds

Vorhaben mit Personalausgaben sowie Vorhaben mit Ausgaben für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und Gebrauchsgegenständen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Bürgerfonds Zuwendungen für die Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben, die das Ehrenamt, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und stärken. Gefördert werden Vorhaben

a.  der Kinder- und Jugendhilfe,

b.  der Familienförderung,

c.  zur Förderung im Sportbereich,

d.  im Bereich der Gesundheitsprävention sowie

e.  im Bereich der Tierpflege,

f.  im Bereich des Klima- und Umweltschutzes und

g.  zur Finanzierung von Veranstaltungen zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts in den Buchstaben a bis c

sowie Vorhaben zur Unterstützung bei der Erbringung von Eigenmitteln für Vorhaben in den Bereichen a. bis f.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Förderrichtlinie Bürgerfonds vom 18.01.2024.pdf PDF 0,09 MB

Allgemeine Informationen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Franziska Pelz
Telefon: 0385 588- 59140
Thomas Leder
Telefon: 0385 588-59100
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Vorhaben mit Ausgaben für Baumaßnahmen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Bürgerfonds Zuwendungen für die Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben, die das Ehrenamt, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und stärken. Gefördert werden Vorhaben

a.  der Kinder- und Jugendhilfe,

b.  der Familienförderung,

c.  zur Förderung im Sportbereich,

d.  im Bereich der Gesundheitsprävention sowie

e.  im Bereich der Tierpflege,

f.  im Bereich des Klima- und Umweltschutzes und

sowie Vorhaben zur Unterstützung bei der Erbringung von Eigenmitteln für Vorhaben in den Bereichen a. bis f.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Förderrichtlinie Bürgerfonds vom 18.01.2024.pdf PDF 0,09 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Franziska Pelz
Telefon: 0385 588- 59140
Thomas Leder
Telefon: 0385 588-59100
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich Jugend

Landesjugendplan (LJP)

Die Förderung dient:

  • einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
  • der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
  • der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
  • einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.

Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern (Landesjungendplan Mecklenburg-Vorpommern - LJP M-V)

Zuwendungsbereich 1 - Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - Modellprojekte/Großveranstaltungen/Fachtagungen

Gefördert werden Vorhaben mit ausgeprägtem Modell- und Innovationscharakter. Sie sollen die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen sowie ihre Bedürfnisse und Interessen zum Gegenstand haben. Diese Vorhaben sollen den in den §§ 11, 13 und 14 SGB VIII sowie den in deren landesrechtlicher Ausgestaltung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern genannten Zielsetzungen dienlich sein.

Zum Zwecke der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe können auch Großveranstaltungen und Fachtagungen durchgeführt werden.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 1.pdf PDF 0,77 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Modell- und Innovationsprojekte
Janine Löning
Telefon: 0385 588-59632
Großveranstaltungen/Fachtagungen
Susanne Witt
Telefon: 0385 588-59622
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 2 - Kinder- und Jugendbeteiligung

Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Mitwirkung als Teil der Gesellschaft stärken, ihnen eine Teilhabe an sozialen, gesellschaftlichen und politischen, insbesondere demokratischen, Prozessen ermöglichen und ihre eigenverantwortliche Mitbestimmung und Mitgestaltung fördern.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 2.pdf PDF 0,71 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag LJP Zuwendungsbereich 2.zip ZIP 0,24 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Janine Löning
Telefon: 0385 588-59632
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 3 - Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit

Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben, die junge Menschen angesichts fortschreitender Digitalisierung und Mediatisierung auch im Bereich der digitalen Medien in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Benachteiligungen vermeiden oder abbauen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 3.pdf PDF 0,71 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag LJP Zuwendungsbereich 3.zip ZIP 0,24 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Janine Löning
Telefon: 0385 588-59632
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 4 - Kinder- und Jugendfreizeiten

Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 4.pdf PDF 0,7 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe
Teilnehmerlisten und Selbstverpflichtung.xlsx XLSX 0,03 MB

Kontakt

Sandra Möller
Telefon: 0385 588-59639
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 5 - Internationale Jugendarbeit

Durch Zuwendungen für geeignete Vorhaben soll die internationale Verständigung und das Verständnis anderer Kulturen durch persönliche Begegnung junger Menschen und pädagogischer Fachkräfte aus verschiedenen Ländern ermöglicht werden, um so mit den Teilnehmenden Kenntnisse und Erfahrungen anderer Länder, ihrer Kulturen und Gesellschaftsordnungen, ihrer Werte und Lebensweisen vermitteln und Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt entgegenwirken.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 5.pdf PDF 0,77 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe
Teilnehmerlisten.xlsx XLSX 0,02 MB

Kontakt

Astrid Küster
Telefon: 0385 588-59619
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 6 - Zuwendungen an Landesjugendverbände

Nach dieser Richtlinie können Verbänden und Trägern, die mit ihren unterschiedlichen Zielsetzungen und Organisationsformen die Vielfalt in der Jugendarbeit gewährleisten, insbesondere zur Sicherung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele sowie zur Bereitstellung ihrer Angebote und Leistungen Zuwendungen gewährt werden. Im Rahmen dieser Angebote und Leistungen sollen Interessen von Kindern und Jugendlichen übergreifend vertreten und ihre Identitätsbildung gefördert werden. Zudem sollen Jugendliche für das Ehrenamt motiviert und qualifiziert werden.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 6.pdf PDF 0,73 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Sandra Möller
Telefon: 0385 588-59639
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 7 - Fachliche Weiterentwicklung der Träger der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung

Die Träger der Jugendhilfe sollen in die Lage versetzt werden, Hilfe zur Erziehung flexibel und sozialräumlich zu organisieren, sowie die Betreuung und Integration von Kindern und Jugendlichen, die verhaltensbedingt einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, fachgerecht umzusetzen. Fachkräften in der Jugendhilfe sollen dabei durch entsprechende Vorhaben neuartige Ansätze im Umgang mit besonders herausfordernden Jugendhilfeverläufen vermittelt werden.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 7.pdf PDF 0,67 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Astrid Küster
Telefon: 0385 588-59619
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 9 - Strukturelle Weiterentwicklung erzieherischer und familiennaher Hilfen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Vorhaben, die die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Leistungsbereichen der Jugendhilfe und den der Jugendhilfe nahestehenden Bereichen zum Ziel haben, um somit den Leistungsbegünstigten ein flexibleres Angebot in ihrem sozialen Umfeld zu unterbreiten.

Diese Vorhaben sollen einer systematischen und lösungsorientierten Arbeit in der Jugendhilfe unter Einbeziehung aller Ressourcen des individuellen Sozialraums dienlich sein, so dass ein Zusammenwirken verschiedener Leistungsbereiche erreicht wird.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 9.pdf PDF 0,77 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag LJP Zuwendungsbereich 9.zip ZIP 0,24 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Zuwendungsbereich 10 - Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe gemäß § 52 SGB VIII.

Für die Durchführung präventiver Maßnahmen gemäß § 10 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder § 52 Absatz 2 SGB VIII für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, deren Handlungskompetenzen, insbesondere im Umgang mit Gewalt, eingeschränkt sind, gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Landesjugendplan Zuwendungsbereich 10.pdf PDF 0,7 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag LJP Zuwendungsbereich 10.xlsx XLSX 0,02 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Astrid Küster
Telefon: 0385 588-59619
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Arbeitsentgelterstattung

Bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement

Das Land M-V gewährt ehrenamtlich tätigen Personen ab 16 Jahren in den Aufgaben der §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V für die pädagogische Leitung oder Begleitung von Ferienlagern, Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen und Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten sowie für Seminare der Jugendbildung und für Aus- und Fortbildungslehrgänge (Gruppenleiterschulungen) auf Antrag bezahlte Freistellungen (max. fünf Werktage) pro Kalenderjahr. Die Freistellung Ehrenamtlicher ist in Mecklenburg-Vorpommern geregelt gem. § 8 Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997 und Freistellungsverordnung vom 27. Januar 1998.

Hinweis: Eine Kopie des Freistellungsantrages der Mitarbeiter/in ist dem Antrag auf Arbeitsentgelterstattung beizulegen.

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
KJFG_M-V.pdf PDF 0,07 MB
Freistellungsverordnung_mv.pdf PDF 0,06 MB

Kontakt

Ines Biel
Telefon: 0385 588-59628
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung internationaler Maßnahmen

Förderung der internationalen Jugendarbeit (Bund)

Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind:

- Begegnungsmaßnahmen junger Menschen,
- internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe
- Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit

Auf Grund von Regierungsabkommen sind, entsprechend dem KJP-Bund Punkt 3.4.1.3 (1)b, Projekte, die mit Russland, Israel bzw. Tschechien durchgeführt werden, Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit.
 

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze/Antragsunterlagen

BMFSFJ - Kinder- und Jugendplan  

oder

BVA - Nationale Zuwendungen - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Antragsverfahren

Träger, die nicht einer bundeszentralen Stelle angeschlossen sind(z. B. Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger u. a. gemäß Nr.III.3.4.3 RL-KJP) stellen ihre Anträge sowohl für die Sondermaßnahmen als auch für sonstige internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche an die jeweiligen Zentralstellen der Bundesländer. Das LAGuS fungiert in Mecklenburg-Vorpommern als Zentralstelle. Antragssteller, die einer Bundeszentralstelle angeschlossen sind, stellen ihre Anträge über diese.

Antragsunterlagen für die Sondermaßnahmen des KJP

Sondermaßnahmen, Jugendbegegnungen/Fachkräfteaustausche mit:

Russland: https://www.stiftung-drja.de/

ConAct: https://www.conact-org.de/startseite/

Tschechien: https://www.tandem-org.de/

Verwendungsnachweise

Bezeichnung Format Größe
KJP-Sachbericht_Programm internationale Jugendarbeit.docx DOCX 0,03 MB

Kontakt

Astrid Küster
Telefon: 0385 588-59619
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung der internationalen Jugendarbeit (Jugendwerke)

Deutsch Französisches Jugendwerk:

- Förderung von schulischen und außerschulischen Projekten, die die Begegnung zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider Länder beinhalten mit dem Ziel, die deutsch-französischen Beziehungen zu vertiefen, die junge Generation auf eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern innerhalb eines erweiterten Europas vorzubereiten und auszubilden. Dabei soll der Gedanke des interkulturellen Austausches im Vordergrund stehen. Dementsprechend sollen die Gruppenaustauschprojekte das Kennenlernen und die Begegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich sicherstellen und einen intensiven Kontakt und Einblick in die Kultur und den Alltag des Nachbarlandes ermöglichen.
Deutsch-Polnisches Jugendwerk:

- Homepage:  https://www.dpjw.org/

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Deutsch Französisches Jugendwerk

https://www.dfjw.org/richtlinien

 

Deutsch Polnisches Jugendwerk

https://www.dpjw.org/projektfoerderung/

 

Antragsverfahren

Für nachfolgende Begegnungsarten sind die Anträge beim LAGuS zu stellen: - Deutsch - Französischer Schüleraustausch am Ort des Partners in Frankreich - außerschulische Jugendbegegnungen am Ort des Partners in Frankreich sowie in Deutschland - außerschulische Drittortbegegnung - bei Begegnungen in Deutschland

Antragsstellung direkt beim DFJW: - deutsch-französischer Schüleraustausch - Drittortbegegnung - Trinationale Begegnungen - Individualaustauschprojekte - Pilotprojekte - 1234- Projekte

Antragssteller, die einem Bundesverband angehören stellen Ihre Anträge bei diesem.

Antragsunterlagen

Deutsch Französisches Jugendwerk

https://www.dfjw.org/formulare

Deutsch Polnisches Jugendwerk

https://www.dpjw.org/dokumente-zum-downloaden/

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Astrid Küster
Telefon: 0385 588-59619
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung im Bereich Familie

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Förderung zur Umsetzung des Bundesfonds Frühe Hilfen

Der Bundesfonds Frühe Hilfen basiert auf §3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Gegenstand der Förderung ist der Ausbau sowie die nachhaltige Weiterentwicklung und Koordination eines flächendeckenden und multiprofessionellen Netzwerkes Frühe Hilfen und die Förderung von Projekten der Frühen Hilfen. Ziel ist es, werdende Eltern sowie Eltern mit Kleinkindern (0- bis 3-Jährige) durch frühzeitige Information, Beratung und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und ein gesundes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowohl für ihre eigenen Projekte als auch zur Weiterleitung an Letztempfänger, die im Bereich der Frühen Hilfen tätig sind.

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
1. Entwurf Richtlinie FH (Stand_ 18_07_2016).pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Kathleen Dittmar
Telefon: 0385 588-59637
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung des Einsatzes von Familienhebammen

Durch das Landesprogramm gefördert wird der Einsatz von ausgebildeten Familienhebammen (FHB) sowie Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) nach den Grundsätzen des Landesprogrammes. Es sollen Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis max. zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes kostenlos begleitet und beraten werden. Zuwendungsempfänger sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesundheitsämter koordinieren den Einsatz der FHB sowie FGKiKP. Die FHB bzw. FGKiKP arbeiten auf Grundlage einer Honorar- bzw. Leistungsvereinbarung. Darüber hinaus wird die Landesfachstelle Familienhebammen gefördert sowie die Durchführung von Supervision, Fortbildung und Fachtagen für die FHB und FGKiKP.

 

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
Grundsätze FamH und FGKIKP in MV 2014.pdf PDF 3,52 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antragsunterlagen_FHB_FGKiKP.zip ZIP 0,17 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Simone Fenske
Telefon: 0385 588-59634
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Aufbaumodule und Supervision für tätige Familienhebammen sowie Koordinierung der Familienhebammenarbeit in M-V

Gefördert wird die Landesfachstelle Familienhebammen sowie die Durchführung von Supervision, Fortbildung und Fachtagen für die ausgebildeten Familienhebammen (FHB) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP). 

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
Grundsätze FamH und FGKIKP in MV 2014.pdf PDF 3,52 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Simone Fenske
Telefon: 0385 588-59634
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen

Gegenstand der Förderung ist gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes von Schwangerschaftsberatungsstellen im Sinne der §§ 2, 3 sowie 5 bis 8 SchKG.
Gefördert werden können Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt sind.

Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen

Bezeichnung Format Größe
Schwangerschaftskonfliktgesetz.pdf PDF 0,08 MB
SchKGAG M-V.pdf PDF 0,06 MB
SchKG FörderVO.pdf PDF 0,04 MB

Abrechnung

Die Abrechnungsunterlagen werden von der Bewilligungsbehörde erzeugt und auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Anke Arndt
Telefon: 0385 588-59630
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung der Erziehung in der Familie

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt  Zuwendungen für Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere Angebote und Maßnahmen der Familienbildung mit dem Ziel, auf die Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen einzugehen, frühzeitig und lebensbegleitend Wissen über familiale Belange zu vermitteln, die Entwicklung bzw. den Aufbau von familienbezogenen Fähigkeiten zu unterstützen, zur Reflexion und Orientierung anzuregen sowie familiale Handlungsspielräume zu erweitern.  

Förderung von Projekten und bedarfsorientierten Strukturen durch Landkreise und kreisfreie Städte

Gefördert werden Projekte und insbesondere Angebote und Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Mitgestaltungs-, Medien- und Gesundheitskompetenz, sowie die Förderung von bedarfsorientierten Strukturen gemäß § 16 SGB VIII durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leiten die Zuwendungen an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Letztempfänger weiter, soweit sie nicht selbst Projektträger sind.

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Amtsblatt.pdf PDF 1,97 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis für die Erstempfänger besteht aus

- einem zahlenmäßigen Nachweis (wird durch die Bewilligungsbehörde erzeugt und per E-Mail    zugeschickt) und
- einem Sachbericht (mit Bezug auf das Rahmen- bzw. Umsetzungskonzept).


Der Verwendungsnachweis des Letztempfängers ist beim Erstempfänger einzureichen. Er besteht aus
- einem zahlenmäßigen Nachweis und
- einem Sachbericht. Der Sachbericht besteht aus zwei Teilen und es sind dafür die beiden folgenden    Dateien zu nutzen.

 

Kontakt

Simone Fenske
Telefon: 0385 588-59634
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung überregionaler Projekte

Gefördert werden insbesondere überregionale (über Kreis- oder Ländergrenzen hinausgehende) Projekte, die von erheblichem Landesinteresse sind sowie innovativ und nachhaltig zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Förderung der Erziehung in der Familie beitragen. Zuwendungsempfänger  sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Amtsblatt.pdf PDF 1,97 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Simone Fenske
Telefon: 0385 588-59634
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von Familienerholung

Gefördert werden Projekte und Angebote der Familienerholung. Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub und Familienfreizeiten dient der Gesundheit und der Erholung von Eltern und Kindern und fördert zugleich durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen die Familiengemeinschaft. Das Land fördert diese Maßnahmen der Familienerholung bei Trägern der freien Jugendhilfe, wenn diese den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Richtlinie Familienerholung.pdf PDF 0,94 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Susanne Witt
Telefon: 0385 588-59622
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen

Gegenstand der Förderung sind Projekte,

  • die Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken,
  • die geeignet sind, der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern entgegen zu wirken bzw. diese zu verhindern,
  • die zur Vernetzung von Akteuren und zur Koordination von Projekten in diesem Sinne beitragen.

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Richtlinien

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Simone Fenske
Telefon: 0385 588-59634
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Das Land gewährt gemeinsam mit dem Bund zu gleichen Teilen Zuwendungen zur finanziellen Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. 

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
KiWu RL 2022.pdf PDF 1,43 MB

Kontakt

Birgit Jasmund
Telefon: 0385 588-59485
Elisabeth Brinner
Telefon: 0385 588-59489
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Förderung im Bereich Soziales, Wohlfahrtsverbände und Senioren

Förderung der Familienentlastenden Dienste

Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Micaela Schülke
Telefon: 0385 588-59611
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung des SELBSTHILFE M-V e. V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen

Gefördert werden Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben für eine Koordinierungsstelle in der Geschäftsstelle der "SELBSTHILFE M-V e. V."

Richtlinien

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Selbsthilfe.zip ZIP 0,25 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe

Kontakt

Micaela Schülke
Telefon: 0385 588-59611
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung des Gehörlosenverbandes

Gefördert werden Zuschüsse für die Weiterführung des Gehörlosen- Dolmetscherdienstes, insbesondere Personal- und Sachausgaben für Dolmetscherleistungen im privaten Bereich und für die Organisation des Dolmetscherdienstes. Zuwendungsempfänger ist der Gehörlosen Landesverband M-V e. V.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Gehörlosenlandesverband.zip ZIP 0,24 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Jana Waterstradt
Telefon: 0385 588-59160
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich

Gefördert werden Zuschüsse an hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und Menschen mit eingeschränkter Sprachfähigkeit für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich, um ihnen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag auf Erstattung GSD.xlsm XLSM 0,05 MB

Kontakt

Micaela Schülke
Telefon: 0385 588-59611
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von ambulanten Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Mit Hilfe der ambulanten Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können, ohne dabei Leistungen zur Teilhabe in der Gesellschaft, auf die nach § 55 SGB IX ein Rechtsanspruch besteht, zu ersetzen. Individuelle Fähigkeiten der behinderten Menschen sollen gefördert und gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung sind die Planung und Durchführung von insbesondere Tages- und Mehrtagesgruppenreisen, Kreativzirkeln, sportlichen Freizeitmaßnahmen sowie Vortrags- und Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, die außerhalb stationärer Einrichtungen leben, einschließlich der Angehörigenarbeit.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Micaela Schülke
Telefon: 0385 588-59611
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit

Die Förderung zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege hat zum Ziel, Menschen für ehrenamtliche Aufgaben zu gewinnen.
Gegenstand der Förderung der

  • Maßnahmen von Ehrenamtskoordinatorinnen/Ehrenamtskoordinatoren als Multiplikatoren zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements, wie Information über Einsatzfelder und individuelle Einsatzformen,
  • Beratung und Unterstützung von Freiwilligen in Vorbereitung und Ausübung des Ehrenamtes,
  • Maßnahmen der Träger zur Gewinnung sowie dem dauerhaften Einsatz von Freiwilligen und
  • die konzeptionelle Weiterentwicklung und praktische Einführung unterschiedlichster Formen von Freiwilligendiensten (unter besonderer Berücksichtigung sozialer Brennpunkte) auf dem Gebiet der Freien Wohlfahrtspflege.

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Andreas Kaliebe
Telefon: 0385 588-59612
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung der Hilfen für Menschen in kritischen Lebenssituationen

Die Förderung dient dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.
Gegenstand der Förderung sind innovative Modelle und bewährte Projekte, die dazu beitragen, von sozialer Ausgrenzung betroffene Menschen niedrigschwellig anzusprechen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die sich u. a. an Empfänger von Sozialhilfe, arbeitslose Menschen, Obdachlose richten.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Andreas Kaliebe
Telefon: 0385 588-59612
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Integration von Migranten und Migrantinnen.zip ZIP 0,26 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Hänsgen
Telefon: 0385 588-59169
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Integrationsfonds)

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Kay Engelbrecht
Telefon: 0385 588-59166
Julia Voelsch
Telefon: 0385 588-59170
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von Betreuungsvereinen

Das Land gewährt den nach § 3 Betreuungsrechtsausführungsgesetz (AG BtG) anerkannten Betreuungsvereinen aufgrund der gesetzlichen Verankerung in § 4 AG BtG jährlich eine Unterstützung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 15 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Näheres dazu regelt die „Verordnung zur Unterstützung von Betreuungsvereinen für ihre Aufgaben nach § 15 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtVUnterstVO M-V).

Gesetzliche Grundlagen

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Betreuungsvereine.zip ZIP 0,09 MB

Kontakt

Micaela Schülke
Telefon: 0385 588-59611
Julia Voelsch
Telefon: 0385 588-59170
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und/oder Entlastungsangebote

Mit der Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, Modellvorhaben, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sollen wohnortnahe Betreuungs- und Entlastungsangebote im Land geschaffen sowie neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen erprobt werden.

Landesverordnung und Richtlinien

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

René Kreft
Telefon: 0385 588-59161
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Seniorenbereich

Gewährt werden Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Seniorenbereich, die den Zielen des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ im Bereich der offenen Altenarbeit entsprechen.
Gefördert werden können zentrale Maßnahmen und Veranstaltungen, die für das Land als Ganzes von Bedeutung sind. Daneben können Projekte von landesweit repräsentativer Bedeutung gefördert werden.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Seniorenförderung.zip ZIP 0,29 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Andreas Kaliebe
Telefon: 0385 588-59612
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Finanzhilfen für die Spitzenverbände

Die Förderung dient der Gewährleistung der Fachberatung durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in nicht marktfähigen und nicht refinanzierbaren Bereichen, der Steigerung der Professionalität der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.

Empfänger der Finanzhilfen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
WoftG MV.pdf PDF 0,08 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Finanzhilfen nach dem WoftG.docx DOCX 0,02 MB

Berichtswesen

Bezeichnung Format Größe
Informationsblatt zum Bericht nach § 7 WoftG.pdf PDF 0,33 MB

Kontakt

Marc Kuster
Telefon: 0385 588-59165
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Beratungsangebote nach dem WoftG

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten nach dem Zweiten Abschnitt des Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetzes – WoftG M-V durch das Land Landesmittel zur Sicherstellung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung. Nach Maßgabe des Haushalts werden dafür jährlich Landesmittel auf der Grundlage von bestehenden Vereinbarungen zugewiesen.

Gesetzliche Grundlagen

Bezeichnung Format Größe
WoftG MV.pdf PDF 0,08 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Anforderung Zuweisungsbetrag.docx DOCX 0,05 MB

Berichtswesen

Kontakt

Jana Waterstradt
Telefon: 0385 588-59160
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung überörtliche Beratungsangebote

Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Angeboten für die Beratung von Menschen mit Beratungsbedarfen, die nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 WoftG M-V gedeckt werden und durch landesweit oder landkreisübergreifend tätige Träger der sozialen Beratung oder der Gesundheitsberatung erbracht werden (überörtliche Beratung).

Richtlinien

Die Richtlinie wird zu gegebener Zeit eingestellt.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Teichert
Telefon: 0385 588-59163
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung der Telefonseelsorge

Gegenstand der Förderung sind die Koordinierungsaufgaben zur Sicherstellung des Dienstes der Telefonseelsorge und die fachliche Begleitung der in der Telefonseelsorge tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

Die Krisenintervention soll in den Wechselfällen des Lebens als offenes Angebot allen telefonisch Ratsuchenden im Land möglichst rund um die Uhr offen stehen. Darüber hinaus hat sie auf die Aufgabe, auf andere Beratungseinrichtungen und auf die örtlichen sozialen Sicherungs- und Hilfesysteme zu verweisen.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Telefonseelsorge.zip ZIP 0,25 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Teichert
Telefon: 0385 588-59163
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von Starterkursen

Fördergrundsätze

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Starterkurse ab 2024.zip ZIP 0,19 MB

Kontakt

Stefanie Gerbatsch
Telefon: 0385 588- 59168
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich Gesundheit, Suchtprävention, AIDS

Förderung der AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag sexuelle Gesundheit.zip ZIP 0,22 MB

Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Bezeichnung Format Größe
Erhebungsbogen HIV_AIDS.xlsx XLSX 0,02 MB

Kontakt

Steffi Stiehler
Telefon: 0385 588-59174
Julia Teichert
Telefon: 0385 588-59163
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich der Suchtberatung und -prävention

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Steffi Stiehler
Telefon: 0385 588-59174
Julia Teichert
Telefon: 0385 588-59163
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe

Die Förderung dient dem Ziel des Erhalts einer Selbsthilfeinfrastruktur, um den Zugang zur Selbsthilfe zu erleichtern und die Bereitschaft zur Selbsthilfe zu fördern.
Zuwendungsempfänger sind Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe wie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen und den Kirchen gleichgestellte oder ihnen zugeordnete Körperschaften, rechtsfähige Trägervereine.

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag KISS.zip ZIP 0,23 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Maria Berger
Telefon: 0385 588-59167
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von speziellen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Antragsunterlagen

Da in den Haushaltsjahren 2024/ 2025 keine Mittel für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung stehen, ist von einer Antragstellung in diesem Zeitraum abzusehen.

Bezeichnung Format Größe
Antrag Maßnahmen der Gesundheitsförderung.zip ZIP 0,21 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Engel
Telefon: 0385 588-59164
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich der psychiatrischen Versorgung

Es werden Projekte zur Weiterentwicklung eines gemeindenahen psychiatrischen Versorgungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Aufgabe der zu fördernden Projekte besteht in der Sicherung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten zur qualitätsgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen sowie in der Weiterentwicklung der Steuerung und Koordination von Hilfen.

Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die der Optimierung von therapeutischen Angeboten sowie der der Effektivierung der Wirtschaftlichkeit in den Kliniken für forensische Psychiatrie dienen.

Richtlinien

Kontakt

Elke Weiß
Telefon: 0385 588-59480
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Förderung von Schulgeldfreiheit

Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.

Kontakt

Ellen Kempf
Telefon: 0385 588-59130
Nadine Peters
Telefon: 0385 588-59132
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich Frauen und Gleichstellung

Förderung von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung

Gegenstand der Landesförderung ist ein flächendeckendes Hilfe- und Interventionsnetz mit spezialisierten Einrichtungen für die Versorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung.
Dazu gehört auch die Täterberatung als besondere Form des Opferschutzes.

Gefördert werden:

  • Frauenhäuser;
  • Beratungsstellen für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt;
  • Beratungsstellen für die Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsverheiratung;
  • Interventionsstellen mit angegliederter Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking;
  • Täterberatungsstellen;
  • eine Koordinierungsstelle, die für die landesweite Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder verantwortlich ist.

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Engel
Telefon: 0385 588-59164
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von Opferhilfe-Beratung

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Opferhilfeberatung.zip ZIP 0,25 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Engel
Telefon: 0385 588-59164
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von frauenpolitischen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft

Gegenstand der Landesförderung sind Maßnahmen, die das Ziel haben, die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu erreichen. Maßnahmen sind zeitlich abgegrenzte, frauenpolitisch bedeutsame Vorhaben. Frauenprojekte werden im Sinne dieser Richtlinie gefördert, wenn sie lokale Bedeutung haben, überregionale Projekte sind oder modellhaften Charakter haben oder neue bzw. beispielgebende Inhalte oder Ziele entwickeln.

Richtlinien

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Anrag frauenpolitische Maßnahmen.zip ZIP 0,1 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Stephanie Hoffmann
Telefon: 0385 588-59172
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von psychosozialer Prozessbegleitung

Ziel der Förderung ist die Erfüllung von sogenannten Querschnittstätigkeiten der Aufgabe psychosozialer Prozessbegleitung sowie die Wahrnehmung der psychosozialen Betreuung außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens.

Richtlinien

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag psychosoziale Prozessbegleitung.zip ZIP 0,24 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Julia Engel
Telefon: 0385 588-59164
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Projekte und Aufgaben von landesweiter Bedeutung (§ 26 Abs. 6 Nr. 1 KiföG M-V)

Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag die Durchführung von Projekten und Aufgaben von landesweiter Bedeutung gem. § 26 Abs. 6 KiföG M-V in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V in besonderer und innovativer Weise Rechnung tragen.

Gesetzliche Grundlagen

Bezeichnung Format Größe
KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf PDF 4,51 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Modellvorhaben (§ 26 Abs. 6 Nr. 3 KiföG M-V)

Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag Modellvorhaben gem. § 26 Abs. 6 Nr. 3 KiföG M-V in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V in besonderer und innovativer Weise Rechnung tragen.

Gesetzliche Grundlagen

Bezeichnung Format Größe
KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf PDF 4,51 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Konsultationseinrichtungen und Fachtagungen (§ 26 Abs. 7 KiföG M-V)

Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag ausgewählte Konsultationseinrichtungen und Fachtagungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gem. § 26 Abs. 7 KiföG M-V.

Gesetzliche Grundlagen

Bezeichnung Format Größe
KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf PDF 4,51 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Ausgleichsbeiträge zur Finanzierung des Ferienhortes (§ 26a KiföG M-V i. V. m. HortSchulFeVo M-V)

Antragsunterlagen

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Alltagshilfen in Kindertageseinrichtungen 2023 und 2024

Zur Entlastung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen können Personen, die nichtpädagogische Tätigkeiten ausführen (Alltagshilfen) eingesetzt werden. Das Land fördert in den Jahren 2023 und 2024 Ausgaben für Alltagshilfen in Kindertageseinrichtungen. 

Richtlinien

Bezeichnung Format Größe
Kifö-Alltagshilfen-FöRL M-V.pdf PDF 0,11 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,27 MB

Antragsunterlagen

Verwendungsnachweis

Bezeichnung Format Größe
VN Alltagshilfen Letztempfänger.xlsx XLSX 0,13 MB

Kontakt

Karin Zschoch
Telefon: 0385 588-59636
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung im Bereich Weiterbildung

Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Das Land gewährt Zuwendungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Anne-Kathrin Marquardt
Telefon: 0385 588-59484
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Förderung von Bauinvestitionen

Pauschalförderung nach § 7 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern

Das Land gewährt jeder teilstationären Pflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern einen pauschalen Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Aufwendungen gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, soweit und solange ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für die Einrichtung besteht. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Platz 2,70 Euro je Tag, jährlich jedoch höchstens 545 Euro. Der Zuschuss wird abhängig vom tatsächlichen Leistungsbezug nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gewährt.

Kontakt

Katrin Knitter
Telefon: 0385 588-59171
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59000

Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger

Antragsunterlagen

Bezeichnung Format Größe
Antrag Invest Jugend.docx DOCX 0,08 MB
Bestätigung Jugendamt.docx DOCX 0,06 MB
Informationsblatt Datenschutz.pdf PDF 0,17 MB

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Janine Löning
Telefon: 0385 588-59632
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Förderung von Investitionen zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vom 17. Mai 2023 trägerneutral Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zur Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klassenstufe (Kinder im Grundschulalter).  

Ansprechpartner für die Antragstellung der Letztempfänger (Träger von Kindertageseinrichtungen im Sinne von § 2 Absatz 9 Kindertagesförderungsgesetz, die einen Hort im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 Kindertagesförderungsgesetz führen und Gemeinden, in deren Räumen Horte im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes geführt werden) sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Verwendungsnachweis

Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.

Kontakt

Susann Moritz-Greßmann
Telefon: 0385 588-59482
Hausanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Erklärung zur Transparenzdatenbank