Soziales Entschädigungsrecht

Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet

Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden. Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Soziale Entschädigung umfasst

  • Kriegsopfer (sie stellen derzeit noch immer den größten Empfängerkreis von Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz),
  • Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte,
  • Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind,
  • Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern.

Für die Soziale Entschädigung gelten folgende gesetzliche Regelungen

Änderung der Rechtslage zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wird das Soziale Entschädigungsrecht reformiert. Ein neues Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), löst das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und weitere Gesetze ab. Ziel ist die Verbesserung und Bündelung des Rechts der Sozialen Entschädigung in einem eigenen Sozialgesetzbuch.

Von der Änderung sind Entschädigungsleistungen nach den folgenden Gesetzen betroffen:

  • Bundesversorgungsgesetz
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
  • Häftlingshilfegesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Zivildienstgesetz
  • Anti-D-Hilfe-Gesetz (nur bezüglich der Krankenbehandlungsleistungen)
  • Unterstützungsabschlussgesetz.

Auch das neue SGB XIV sieht monatliche Zahlungen an Geschädigte und deren Hinterbliebene vor, ebenso Krankenbehandlungsleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Fürsorge und Teilhabeleistungen. Überwiegend handelt es sich um Leistungsverbesserung.

Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden.

Am Jahresende 2023 erhalten alle Berechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem Jahr 2024 sowie weitere Informationen, insbesondere zu ihrem Wahlrecht.

Auch im Jahr 2024 erhalten die Berechtigten nach den oben genannten Gesetzen monatlich ihre Geldleistungen. Sie werden vom Versorgungsamt überwiesen.

Über die bestehenden Regelungen, neue Entwicklungen, Beratungsstellen und Verfahrensabläufe informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter folgendem Link: Neues Soziales Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.bih.de/soziale-entschaedigung

Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

Weitere zuständige Stellen im LAGuS sind die Hauptfürsorgestelle und die Orthopädische Versorgungsstelle des Dezernates Zentrale Aufgaben am Standort Rostock.

Eine Ausnahme im Sozialen Entschädigungsrecht bildet das Soldatenversorgungsgesetz. Anträge oder Anfragen im Rahmen dieses Gesetzes (zum Beispiel bei Wehrdienstschäden und daraus zustehenden Versorgungsleistungen) richten Sie bitte ausschließlich an den Sozialdienst der Bundeswehr unter https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge.

Für schädigende Ereignisse ab 01.01.2024 ist zunächst formlos ein Antrag zu stellen. Neue Antragsformulare befinden sich in der Erarbeitung.

Für schädigende Ereignisse, die vor dem 01.01.2024  stattgefunden haben, nutzen Sie bitte die hier unter "Informationsmaterial / Formulare" bereitgestellten Antragsunterlagen.

Informationsmaterial / Formulare

Formulare / Anträge

Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem OEG (online ausfüllbar)
Antrag § 60 IfSG (Versorgung eines Impfschadens)