Organspende

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Organspendeausweis

Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) besteht in Deutschland nach wie vor ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Derzeit warten rund 12.000 Menschen auf ein möglicherweise lebensrettendes Organ. Das Problem besteht nicht in der fehlenden Bereitschaft, Organe zu spenden. Doch nur 20 Prozent der Menschen haben ihre Zustimmung schriftlich dokumentiert oder nahestehende Personen darüber informiert. In allen anderen Fällen müssen die Angehörigen über den Willen des Verstorbenen mutmaßen. Solche Fragen in einer Situation der Trauer zu beantworten, stellt eine starke psychische Belastung dar und trägt wesentlich zu einer hohen Ablehnungsrate bei.

Über Organ- und Gewebespende zu sprechen fällt schwer. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Für oder wider die Organspende – das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann. Wichtig ist, dass man weiß, worüber man spricht. Darum bieten wir Ihnen auf dieser Webseite alle wesentlichen Informationen rund um die Organ- und Gewebespende. Quelle: BZgA

Ablauf einer Organspende

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Organspende in Deutschland: Zuverlässigkeit und Sicherheit

Organtransplantationen sind in Deutschland seit Jahrzehnten ein etabliertes und erfolgreiches Behandlungsverfahren. Die vorangehende Organspende ist jedoch für die meisten Krankenhäuser eine nicht alltägliche Aufgabe. Um die Kliniken bei dieser Herausforderung effektiv zu beraten und zu entlasten, wurde im Zuge des Transplantationsgesetzes eine bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende eingerichtet. Diese Funktion hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) seit Mitte 2000 übernommen. Die DSO unterstützt etwa 1.400 Krankenhäuser mit Intensivstationen und rund 50 Transplantationszentren im Organspendeprozess und stimmt die Zusammenarbeit von der Mitteilung eines möglichen Organspenders, über die Organentnahme bis zur Organübertragung ab.

 

Voraussetzungen für eine Organspende

Das Transplantationsgesetz hat zwei Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Geweben festgelegt: Der Tod des Menschen muss festgestellt sein und eine Zustimmung muss vorliegen. Die Diagnose Hirntod bedeutet der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm und ist damit der sichere Nachweis des Todes. Die Untersuchung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgt durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander. Beide Ärzte dürfen darüber hinaus weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, z. B. einen Organspendeausweis, verfasst oder ob er seinen Willen den Angehörigen mündlich mitgeteilt hat. Diese Fragen klärt der behandelnde Arzt oft mit Unterstützung eines DSO-Koordinators in einem Gespräch mit den Angehörigen. Hat der Verstorbene keine Festlegung zu Lebzeiten getroffen, werden die Hinterbliebenen um eine Entscheidung gebeten.

Ablauf einer Organspende im Krankenhaus

Nach einer Zustimmung veranlasst der Koordinator Untersuchungen der Organe auf mögliche Erkrankungen und Infektionen, um die Organempfänger vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Die Untersuchungsergebnisse zu Spender, Blutgruppe und Gewebemerkmalen leitet der Koordinator an die Organvermittlungsstelle Eurotransplant weiter, die mit Hilfe der Daten der Patienten auf der Warteliste die passenden Empfänger ermittelt und die zuständigen Transplantationszentren informiert. Die Zentren verständigen den Patienten und klären mit dem DSO-Koordinator alle weiteren medizinischen und organisatorischen Fragen. Die Vergabe von Spendeorganen erfolgt nach festgelegten Kriterien wie Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und Erfolgsaussicht. Die Chancengleichheit in der Organvergabe kommt in der bundesweit einheitlichen Warteliste zum Ausdruck. Bei der anschließenden Organentnahme ist der würdevolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Wie nach einem Eingriff an lebenden Patienten wird die Schnittführung verschlossen und verbunden. Der Spender kann aufgebahrt werden, so dass die Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können. Eine Bestattung ist ohne zeitliche Verzögerung möglich. In einem Brief bedankt sich der DSO-Koordinator bei den Angehörigen sowie dem Intensiv- und OP-Team des Krankenhauses und informiert auf Wunsch über die Transplantationsergebnisse.

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

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