Zentraler Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59968

Anerkennung von Assistenzhunden

Am 1. März 2023 ist bundesweit die Assistenzhundeverordnung (AHundV) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Assistenzhunde, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat.

Diese Verordnung sieht eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung und seinen Assistenzhund vor. Hierdurch wird die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft eindeutig nachweisbar.

Für Personen mit Assistenzhund und Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Anerkennung des Assistenzhundes sowie für die Ausstellung der entsprechenden Ausweisdokumente zuständig. Die Anerkennung des Assistenzhundes wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt auch für Personen, die aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen.

Kontaktmöglichkeiten

Für Fragen und weitere Unterstützung stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Per Telefon unter 0385 588-59968
  • per Mail an assistenzhunde@lagus.mv-regierung.de
  • oder per Post an

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Abteilung Soziales, Stichwort Assistenzhunde
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

Antragsformular

Allgemeine Informationen

Assistenzhunde sind speziell dafür ausgebildet, Menschen mit einer chronischen Beeinträchtigung im Alltag zu helfen. Sie werden individuell für ihren Menschen ausgebildet und haben gelernt, hierbei selbstständig zu agieren. Sie leben dauerhaft bei ihrem Menschen und ermöglichen ein mobileres und unabhängigeres Leben.

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind, etwa in Gaststätten oder Geschäften.

Die AHundV regelt die Anerkennung von Assistenzhunden und definiert Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften. Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen zur Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern.