Landesjugendamt
Das Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Mecklenburg-Vorpommern wahr. Ab dem 1. Januar 2026 ist es als Fachdezernat im Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt.
Das Landesjugendamt versteht sich als Partner der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Es unterstützt und begleitet die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung und Fortbildung sowie durch Modellvorhaben. Zudem nimmt es seine Aufsichtsfunktion über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wahr und achtet auf eine kindeswohlgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Neben den gesetzlich festgelegten Aufgaben der überörtlichen Träger nach § 85 Absatz 2 SGB VIII erfüllt das Landesjugendamt weitere zentrale Aufgaben. Dazu gehören die Zentrale Adoptionsstelle, die Widerspruchsstelle nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Landesverteilstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer.
Das Landesjugendamt gliedert sich in die Verwaltung und den Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Empfehlungen sowie Grundsätze auf überörtlicher Ebene.
Kontakte
Jugendämter in MV
Themenbereiche
- Zentrale Stelle Kinderschutz
- Landesjugendhilfeaussschuss
- Zentrale Adoptionsstelle
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Betriebserlaubniswesen
- Landesverteilstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
- Kostenerstattung
- UVG-Widerspruchsstelle
- Kindertragesbetreuung
- Anerkennung von Vormundschaftsvereinen
- Gewährung von Leistungen für Deutsche im Ausland
- Grenzüberschreitende Unterbringung von Minderjährigen