Berufskrankheiten

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Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen in ihrer versicherten Tätigkeit in höherem Maße als die weitere Bevölkerung ausgesetzt sind.

Ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit kann vom Arzt, Arbeitgeber, der Krankenkasse oder dem Versicherten gestellt werden.

Träger des Berufskrankheitenverfahrens sind die gesetzlichen Unfallversicherungen. Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle des LAGuS (Staatliche Gewerbeärzte) wirkt dabei auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VII und der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) als unabhängige und neutrale Institution in verschiedenen Verfahrensbereichen mit.

Informationsmaterial / Formulare

Formulare / Anträge

Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)