Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lange gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten mindestens eingehalten werden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Daneben enthält es Regelungen zur Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und tarifrechtliche Abweichungen von den Grundanforderungen.
Lenkzeitbeschränkungen und die Einhaltung von Ruhepausen sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor für das Fahrpersonal in der Personen- und Güterbeförderung. Zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geben die entsprechenden Vorschriften und Informationen Auskunft.
Für besondere Personengruppen existieren u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Mutterschutzgesetz und im Ladenöffnungsgesetz M-V spezielle Regelungen zum Arbeitszeitschutz.
Nutzen Sie unser online ausfüllbares Formular zur Beantragung von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2. b) ArbZG.