Arbeitszeit

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Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lange gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten mindestens eingehalten werden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Daneben enthält es Regelungen zur Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und tarifrechtliche Abweichungen von den Grundanforderungen.

Lenkzeitbeschränkungen und die Einhaltung von Ruhepausen sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor für das Fahrpersonal in der Personen- und Güterbeförderung. Zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geben die entsprechenden Vorschriften und Informationen Auskunft.

Für besondere Personengruppen existieren u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Mutterschutzgesetz und im Ladenöffnungsgesetz M-V spezielle Regelungen zum Arbeitszeitschutz.

Nutzen Sie unser online ausfüllbares Formular zur Beantragung von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2. b) ArbZG.

Informationsmaterial / Formulare

Formulare / Anträge

Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b) ArbZG
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b) ArbZG
Antrag auf Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG
Hinweise zum Antrag auf Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für Saisonbetriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe
Prüfung der Hochsaisonzeiten von Betrieben, die das ganze Jahr geöffnet sind

Broschüren

Arbeitszeitgesetz - Broschüre des SM M-V Stand April 2012

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Richtlinie für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 4 und 5 sowie § 15 Abs. 2 ArbZG (Sonntagsarbeitsausnahmerichtlinie - SoArbARI M-V)