Zentraler Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59003
Vertretung
Doreen Lißke

Landesprüfungsamt für Heilberufe

Sprechzeiten

Persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung.

Standort Rostock

Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr

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Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) ist zuständige Stelle für die Organisation und Durchführung staatlicher Prüfungen einschließlich der Erteilung der Approbationen/Berufserlaubnisse und der Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen im Bereich akademischer Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe.

Das LPH ist außerdem für die Anrechnung in- und ausländischer Ausbildungen auf deutsche Ausbildungen zuständig.

Für Studierende, die ihr Studium in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen haben, stellt das LPH das Certificate of good standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung) aus. Für Personen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben und diesen Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben, stellt das LPH eine Bescheinigung zur Vorlage im Ausland aus. Das LPH ist zuständige Stelle für die Erteilung Europäischer Berufsausweise.

Das LPH ist darüber hinaus für die Anerkennung von Schulen der Erwachsenenbildung, für die Einstiegsqualifikation im Bereich der Altenpflege und nach dem Pflegeberufegesetz sowie für Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe zuständig.

Für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse der akademischen Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und der Berufe im Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und der Kindheitspädagogik prüft das LPH die Gleichwertigkeit mit den entsprechenden Berufen in Deutschland.

Für weitere Informationen und Ansprechpartner folgen Sie bitte dem entsprechenden Link.

Informationsmaterial / Formulare

Formulare / Anträge

Antrag auf Erlaubnis nach § 69 Abs. 2 ATA-OTA-G