Landesprüfungsamt für Heilberufe
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) ist zuständige Stelle für die Organisation und Durchführung staatlicher Prüfungen einschließlich der Erteilung der Approbationen / Berufserlaubnisse für folgende akademische Heilberufe:
Ärztin / Arzt |
Zahnärztin / Zahnarzt |
Apothekerin / Apotheker |
Psychotherapeutin / Psychotherapeut |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
und der Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung für folgende Gesundheitsfachberufe:
Altenpflegerin / Altenpfleger |
Pflegefachfrau / Pflegefachmann |
Hebamme / Entbindungshelfer |
Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter |
Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter |
Pharmazeutische-technische Assistentin / Pharmazeutischer-technischer Assistent |
Diätassistentin / Diätassistent |
Ergotherapeutin / Ergotherapeut |
Logopädin / Logopäde |
Masseurin / Masseur |
Medizinische Bademeisterin / Medizinischer Bademeister |
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik |
Medizinisch-technische Laborassistentin / Medizinisch-technischer Laborassistent |
Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent |
Orthoptistin / Orthoptist |
Physiotherapeutin / Physiotherapeut |
Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung |
Für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse der akademischen Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und nachfolgender Berufe
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter |
Sozialpädagogin / Sozialpädagoge |
Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge |
prüft das LPH die Gleichwertigkeit mit den entsprechenden Berufen in Deutschland.
Das LPH ist zudem für die Anrechnung in- und ausländischer Ausbildungen auf deutsche Ausbildungen zuständig.
Für Studenten/Schüler, die ihr Studium/ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen haben, stellt das LPH das Certificate of good standing/die Bescheinigung zur Vorlage im Ausland aus. Das LPH ist zuständige Stelle für die Erteilung Europäischer Berufsausweise.
Das LPH ist für die Anerkennung von Schulen der Erwachsenenbildung, für die Einstiegsqualifikation im Bereich der Altenpflege sowie für Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe zuständig.
Kontakt
Sprechzeiten
Standort Rostock
Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr