Landesprüfungsamt für Heilberufe
Kontakt
- Staatliche Prüfungen akademische Heilberufe I Approbationen (PDF, 0,12 MB)
- Staatliche Prüfungen Gesundheitsfachberufe I Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (PDF, 0,12 MB)
- Ausländische Ausbildungen I Approbation I Berufserlaubnis I Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (PDF, 0,12 MB)
- Certificate of good standing I Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland (PDF, 0,13 MB)
- Europäische Berufsausweise (PDF, 0,12 MB)
- Schulanerkennung Erwachsenenbildung (PDF, 0,1 MB)
- Einstiegsqualifikation nach Teil 2 Pflegeberufegesetz I Altenpflegegesetz (§ 54 a SGB III) (PDF, 0,1 MB)
- Weiterbildungen Gesundheitsfachberufe oder Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (PDF, 0,12 MB)
Sprechzeiten
Persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung.
Standort Rostock
Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) ist zuständige Stelle für die Organisation und Durchführung staatlicher Prüfungen einschließlich der Erteilung der Approbationen / Berufserlaubnisse für folgende akademische Heilberufe:
Ärztin / Arzt |
Zahnärztin / Zahnarzt |
Apothekerin / Apotheker |
Psychotherapeutin / Psychotherapeut |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
und der Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung für folgende Gesundheitsfachberufe:
Altenpflegerin / Altenpfleger |
Pflegefachfrau / Pflegefachmann |
Kranken- und Altenpflegehelferin / Kranken- und Altenpflegehelfer |
Hebamme |
Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter |
Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent |
Diätassistentin / Diätassistent |
Ergotherapeutin / Ergotherapeut |
Logopädin / Logopäde |
Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister |
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik |
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent |
Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent |
Orthoptistin / Orthoptist |
Podologin / Podologe |
Physiotherapeutin / Physiotherapeut |
Für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse der akademischen Heilberufe, der Gesundheitsfachberufe und nachfolgender Berufe
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter |
Sozialpädagogin / Sozialpädagoge |
Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge |
prüft das LPH die Gleichwertigkeit mit den entsprechenden Berufen in Deutschland.
Das LPH ist zudem für die Anrechnung in- und ausländischer Ausbildungen auf deutsche Ausbildungen zuständig.
Für Studenten/Schüler, die ihr Studium/ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen haben, stellt das LPH das Certificate of good standing/die Bescheinigung zur Vorlage im Ausland aus. Das LPH ist zuständige Stelle für die Erteilung Europäischer Berufsausweise.
Das LPH ist für die Anerkennung von Schulen der Erwachsenenbildung, für die Einstiegsqualifikation im Bereich der Altenpflege sowie für Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe zuständig.