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Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit werden im LAGuS Anträge auf Zuwendungen bearbeitet. Einen Schwerpunkt bildet die Förderung von Familienzentren, von integrativen Familienberatungsstellen und Schwangerschaftsberatungsstellen.
Zu den Aufgaben gehören auch die Förderung von kommunalen Trägern zur Suchtprävention und Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch sowie zur Bekämpfung von Aids und die Förderung der Beratung von Migrantinnen und Migranten.
Hinzu kommen u. a. die Förderungen im Rahmen des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ (Seniorenförderung) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule nach § 21 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes belastet sind (Richtlinie Elternentlastung).
Projektförderungen im Bereich Frauen und Gleichstellung
Förderung von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung
Gegenstand der Landesförderung ist ein flächendeckendes Hilfe- und Interventionsnetz mit spezialisierten Einrichtungen für die Versorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung.
Dazu gehört auch die Täterberatung als besondere Form des Opferschutzes.
Gefördert werden:
- Frauenhäuser;
- Beratungsstellen für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt;
- Beratungsstellen für die Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsverheiratung;
- Interventionsstellen mit angegliederter Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt und Stalking;
- Täterberatungsstellen;
- eine Koordinierungsstelle, die für die landesweite Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder verantwortlich ist.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung | 0,25 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB | |
Frauenhäuser Statistik LAGuS -FINAL-.xls | XLS | 0,15 MB |
BST LAGuS Statistik -FINAL-31.08.17.xls | XLS | 0,13 MB |
Korrigierte MUG LAGuS Statistik -final- vom 6_ Dezember 2016.xls | XLS | 0,12 MB |
LAGuS IST Statistik 2016 -FINAL-.xls | XLS | 0,11 MB |
LAGuS FBST Statistik 2016 -FINAL-.xls | XLS | 0,1 MB |
LAGuS ZORA Statistik 2016 -FINAL-.xlsx | XLSX | 0,06 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Beratungs- und Hilfenetz.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Opferhilfe-Beratung
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie für die Förderung von Opferhilfe-Beratung | 0,06 MB | |
Erhebungsbogen Statistik | XLSX | 0,01 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Opferhilfeberatung.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von frauenpolitischen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft
Gegenstand der Landesförderung sind Maßnahmen, die das Ziel haben, die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu erreichen. Maßnahmen sind zeitlich abgegrenzte, frauenpolitisch bedeutsame Vorhaben. Frauenprojekte werden im Sinne dieser Richtlinie gefördert, wenn sie lokale Bedeutung haben, überregionale Projekte sind oder modellhaften Charakter haben oder neue bzw. beispielgebende Inhalte oder Ziele entwickeln.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
RL für frauenpolitische Maßnahmen.pdf | 1,63 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag frauenpolitische Maßnahmen.zip | ZIP | 0,04 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von psychosozialer Prozessbegleitung
Ziel der Förderung ist die Erfüllung von sogenannten Querschnittstätigkeiten der Aufgabe psychosozialer Prozessbegleitung sowie die Wahrnehmung der psychosozialen Betreuung außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag psychosoziale Prozessbegleitung.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Familie
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Förderung zur Umsetzung des Bundesfonds Frühe Hilfen (NetzwerkkordinatorInnen Landkreise und kreisfreie Städte)
Der Bundesfonds Frühe Hilfen basiert auf §3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Gegenstand der Förderung ist der Ausbau sowie die nachhaltige Weiterentwicklung und Koordination eines flächendeckenden und multiprofessionellen Netzwerkes Frühe Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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1. Entwurf Richtlinie FH (Stand_ 18_07_2016).pdf | 0,27 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen NK 2020.zip | ZIP | 0,43 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung zur Umsetzung des Bundesfonds Frühe Hilfen (Projekte)
Der Bundesfonds Frühe Hilfen basiert auf §3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz und dient der Umsetzung eines flächendeckenden Ausbaus sowie der nachhaltigen Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel ist es, vor allem werdende Eltern sowie Eltern mit Kleinkindern (0- bis 3-Jährige) durch frühzeitige Information, Beratung und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und Risiken für eine gesunde Entwicklung von Kindern rechtzeitig zu erkennen.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese leiten an die Letztempfänger, die im Bereich der Frühen Hilfen tätig sind, weiter. Diese können insbesondere Träger von Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste des Gesundheitsbereiches nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V, Schwangerschaftsberatungsstellen nach §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) und Frühförderstellen sein.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
1. Entwurf Richtlinie FH (Stand_ 18_07_2016).pdf | 0,27 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Erstempfänger 2020.xlsx | XLSX | 0,05 MB |
Antragsunterlagen Letztempfänger 2020.zip | ZIP | 1,23 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung des Einsatzes von Familienhebammen
Durch das Landesprogramm gefördert wird der Einsatz von ausgebildeten Familienhebammen (FHB) sowie Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) nach den Grundsätzen des Landesprogrammes. Es sollen Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind, nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis max. zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes kostenlos begleitet und beraten werden. Zuwendungsempfänger sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesundheitsämter koordinieren den Einsatz der FHB sowie FGKiKP. Die FHB bzw. FGKiKP arbeiten auf Grundlage einer Honorar- bzw. Leistungsvereinbarung. Darüber hinaus wird die Landesfachstelle Familienhebammen gefördert sowie die Durchführung von Supervision, Fortbildung und Fachtagen für die FHB und FGKiKP.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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Grundsätze FamH und FGKIKP in MV 2014.pdf | 3,52 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen Einsatz Familienhebammen 18.09.2020.zip | ZIP | 0,08 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Aufbaumodule und Supervision für tätige Familienhebammen sowie Koordinierung der Familienhebammenarbeit in M-V
Gefördert wird die Landesfachstelle Familienhebammen sowie die Durchführung von Supervision, Fortbildung und Fachtagen für die ausgebildeten Familienhebammen (FHB) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP).
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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Grundsätze FamH und FGKIKP in MV 2014.pdf | 3,52 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen
Gegenstand der Förderung ist gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes von Schwangerschaftsberatungsstellen im Sinne der §§ 2, 3 sowie 5 bis 8 SchKG.
Gefördert werden können Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt sind.
Gesetze, Verordnungen und Veröffentlichungen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Schwangerschaftskonfliktgesetz.pdf | 0,08 MB | |
SchKGAG M-V.pdf | 0,06 MB | |
SchKG FörderVO.pdf | 0,04 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antagsunterlagen SSB 2020-2021.zip.zip | ZIP | 0,07 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Statistikunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Statistik bis 31.12.2018 - Anlage 3.doc | DOC | 0,15 MB |
Zahlenmäßiger Bericht - Statistikbogen ab 2019.xlsx | XLSX | 0,03 MB |
Erläuterungen zum Statistikbogen ab 2019.docx | DOCX | 0,01 MB |
Muster Protokoll ab 2019.docx | DOCX | 0,02 MB |
Kontakt
Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
Die Förderung dient dem Aufbau und der Unterstützung eines flächendeckenden Netzes von integrativen Familienberatungsstellen. In diesen Beratungsstellen werden Information, psychosoziale Beratung, Prophylaxe, Aktivierung von Selbsthilfe und zielgerichtete Vermittlung weiterer Hilfen angeboten.
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige rechtsfähige Vereine oder Verbände des privaten Rechts bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Träger von Familienberatungsstellen sind.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben Version 2014 | 0,16 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen S46 EFL-Beratungsstellen EE=LE 2021.zip | ZIP | 2,86 MB |
Antrag EFL Erstempfänger WAD 2021.xlsx | XLSX | 0,04 MB |
Antragsunterlagen EFL-Letztempfänger WAD 2021.zip | ZIP | 2,86 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der Erziehung in der Familie
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere Angebote und Maßnahmen der Familienbildung mit dem Ziel, auf die Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen einzugehen, frühzeitig und lebensbegleitend Wissen über familiale Belange zu vermitteln, die Entwicklung bzw. den Aufbau von familienbezogenen Fähigkeiten zu unterstützen, zur Reflexion und Orientierung anzuregen sowie familiale Handlungsspielräume zu erweitern.
Förderung von Projekten und bedarfsorientierten Strukturen durch Landkreise und kreisfreie Städte
Gefördert werden Projekte und insbesondere Angebote und Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Mitgestaltungs-, Medien- und Gesundheitskompetenz, sowie die Förderung von bedarfsorientierten Strukturen gemäß § 16 SGB VIII durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leiten die Zuwendungen an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Letztempfänger weiter, soweit sie nicht selbst Projektträger sind.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Amtsblatt.pdf | 1,97 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformular_EE S131_2020.xlsx | XLSX | 0,08 MB |
Antragsunterlagen S131 Letztempfänger 2020.zip | ZIP | 1,2 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung überregionaler Projekte
Gefördert werden insbesondere überregionale (über Kreis- oder Ländergrenzen hinausgehende) Projekte, die von erheblichem Landesinteresse sind sowie innovativ und nachhaltig zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Förderung der Erziehung in der Familie beitragen. Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Amtsblatt.pdf | 1,97 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen_Familienarbeit 14.09.2020.zip | ZIP | 0,5 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Familienerholung
Gefördert werden Projekte und Angebote der Familienerholung. Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub und Familienfreizeiten dient der Gesundheit und der Erholung von Eltern und Kindern und fördert zugleich durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen die Familiengemeinschaft. Das Land fördert diese Maßnahmen der Familienerholung bei Trägern der freien Jugendhilfe, wenn diese den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Familienerholung.pdf | 0,94 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular-Familienerholung Stand 15-09-2020 mit Fin -Plan.xlsx | XLSX | 0,05 MB |
Informationspflichten Datenschutz Familienerholung .pdf | 0,16 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen
Gegenstand der Förderung sind Projekte,
- die Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken,
- die geeignet sind, der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern entgegen zu wirken bzw. diese zu verhindern,
- die zur Vernetzung von Akteuren und zur Koordination von Projekten in diesem Sinne beitragen.
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben Version 2014 | 0,16 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag gleichgeschlechtliche Lebensweisen 14.09.2020.zip | ZIP | 0,13 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Elternbeiträgen (Elternentlastung)
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.
Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
3-6 - Anlage 3.1 und 3.2 zum Verwendungsnachweis.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
3-6 - Verwendungsnachweis 3-6jährige Kinder.docx | DOCX | 0,02 MB |
U7 -Anlage 4.1 und 4.2 zum Verwendungsnachweis.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
U3 -Anlage 3.1 und 3.2 zum Verwendungsnachweis.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
U7 - Verwendungsnachweis.docx | DOCX | 0,02 MB |
U3 - Verwendungsnachweis.docx | DOCX | 0,02 MB |
Geschwisterkinder - Verwendungsnachweis.docx | DOCX | 0,02 MB |
Anlage zu Punkt 4 zum Verwendungsnachweis.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
Kontakt
Förderung von Kinderwunschbehandlungen
Das Land gewährt gemeinsam mit dem Bund zu gleichen Teilen Zuwendungen zur finanziellen Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen MV.pdf | 0,03 MB | |
Flyer Kinderwunsch.pdf | 0,88 MB | |
Informationsblatt zur Förderung für unverheiratete Paare.pdf | 0,11 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Ehepaare 2019 .docx | DOCX | 0,04 MB |
Behandlungsplan - Ehepaare - 4. Zyklus-Privatversicherte 17.09.2018.docx | DOCX | 0,02 MB |
Antrag - nicht verheiratete Paare 2019.docx | DOCX | 0,04 MB |
Behandlungsplan - nicht verheiratete Paare 16.09.2018.docx | DOCX | 0,03 MB |
Datenschutzerklärung zu den Kinderwunschbehandlungen.pdf | 0,18 MB |
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Projekte und Aufgaben von landesweiter Bedeutung (§ 26 Abs. 6 Nr. 1 KiföG M-V)
Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag die Durchführung von Projekten und Aufgaben von landesweiter Bedeutung gem. § 26 Abs. 6 KiföG M-V in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V in besonderer und innovativer Weise Rechnung tragen.
Gesetzliche Grundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf | 4,51 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen landesweite Projekte 15.09.2020.7z | 7Z | 0,09 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Modellvorhaben (§ 26 Abs. 6 Nr. 3 KiföG M-V)
Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag Modellvorhaben gem. § 26 Abs. 6 Nr. 3 KiföG M-V in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V in besonderer und innovativer Weise Rechnung tragen.
Gesetzliche Grundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf | 4,51 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Modellvorhaben 15.09.2020.7z | 7Z | 0,09 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Konsultationseinrichtungen und Fachtagungen (§ 26 Abs. 6 Nr. 7 KiföG M-V)
Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltsplanes auf Antrag ausgewählte Konsultationseinrichtungen und Fachtagungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gem. § 26 Abs. 7 KiföG M-V.
Gesetzliche Grundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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KiföG_M-V_ab_01.01.2020.pdf | 4,51 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Konsultation_Fachtag 15.09.2020.7z | 7Z | 0,09 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Jugend
Arbeitsentgelterstattung
Bezahlte Freistellung für ehrenamtliches Engagement
Das Land M-V gewährt ehrenamtlich tätigen Personen ab 16 Jahren in den Aufgaben der §§ 2 bis 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes M-V für die pädagogische Leitung oder Begleitung von Ferienlagern, Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen und Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten sowie für Seminare der Jugendbildung und für Aus- und Fortbildungslehrgänge (Gruppenleiterschulungen) auf Antrag bezahlte Freistellungen (max. fünf Werktage) pro Kalenderjahr. Die Freistellung Ehrenamtlicher ist in Mecklenburg-Vorpommern geregelt gem. § 8 Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997 und Freistellungsverordnung vom 27. Januar 1998.
Hinweis: Eine Kopie des Freistellungsantrages der Mitarbeiter/in ist dem Antrag auf Arbeitsentgelterstattung beizulegen.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
KJFG_M-V.pdf | 0,07 MB | |
Freistellungsverordnung_mv.pdf | 0,06 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformular-AEE-15.09.2020.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
Antragsformular-Freistellung-21.01.2019.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
Datenschutzerklärung zu den Erstattungsverfahren.pdf | 0,24 MB |
Kontakt
Förderung sozialraumorientierter Angebote
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Modellprojekte, die zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern beitragen und eine qualitative Verbesserung des Leistungsangebotes erwarten lassen, gefördert werden.
Dabei sollen:
- durch Modellvorhaben die Jugendhilfe weiterentwickelt und im Sinne von § 1 (3) Nr. 4 KJHG positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien geschaffen bzw. erhalten werden.
- die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Leistungsbereichen der Jugendhilfe verbessert und den Leistungsberechtigten ein flexibles Netz verschiedener Angebote unterbreitet werden.
- die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen und die Verbesserung der Kooperation zwischen den Trägern der Jugendhilfe untereinander unterstützt werden.
Darüber hinaus hat das Land Interesse am modellhaften Aufbau systematischer Jugendhilfeplanung, welche rechtzeitig die Betroffenen beteiligt und zur Schaffung einer vorausschauenden und bedarfsgerechten Angebotspalette beiträgt. Eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung geeigneter Projekte im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse bzw. für notwendige Innovationen zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich geboten.
Quelle: Dienstleistungsportal M-V
Förderung der Fortbildung und Praxisberatung
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie zur Förderung der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung im Land Mecklenburg-Vorpommern, dies können Fachkurse, Lehrgänge, Seminare und Praxisberatung/Supervision sein, wenn sie: - berufsbegleitend,
- auf den Arbeitsbereich der Betreffenden ausgerichtet sind und
- die sozialräumliche Integration von zu betreuenden Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien zum Ziel haben.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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FRL-1.pdf | 0,09 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen Fortbildung und Praxisberatung 17.09.2020.zip | ZIP | 0,12 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|
Kontakt
Förderung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe
Gefördert werden sozialräumlich orientierte Maßnahmen, die zur Stärkung des erzieherischen Selbsthilfepotentials beitragen. Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind insbesondere: - Angebote der Familienbildung zur Verbesserung der erzieherischen Kompetenz bei Eltern und anderen mit der Erziehung Beauftragten, vor allem in Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen,
- Aktivitäten von Eltern u. a. mit der Erziehung beauftragter Personen, wenn sie sich mit der Verbesserung der Situation von jungen Menschen und ihrer Familien in ihrem Gemeinwesen befassen,
- Angebote zur Stabilisierung der Beziehungen von jungen Menschen mit besonderem Erziehungsbedarf in ihrem jeweiligen sozialen Umfeld.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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FRL-2.pdf | 0,02 MB |
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden demnächst zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Modellprojekte, die zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern beitragen und eine qualitative Verbesserung des Leistungsangebotes erwarten lassen, gefördert werden.
Dabei sollen:
durch Modellvorhaben die Jugendhilfe weiterentwickelt und im Sinne von § 1 (3) Nr. 4 KJHG positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien geschaffen bzw. erhalten werden.
die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Leistungsbereichen der Jugendhilfe verbessert und den Leistungsberechtigten ein flexibles Netz verschiedener Angebote unterbreitet werden.
die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen und die Verbesserung der Kooperation zwischen den Trägern der Jugendhilfe untereinander unterstützt werden.
Darüber hinaus hat das Land Interesse am modellhaften Aufbau systematischer Jugendhilfeplanung, welche rechtzeitig die Betroffenen beteiligt und zur Schaffung einer vorausschauenden und bedarfsgerechten Angebotspalette beiträgt. Eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung geeigneter Projekte im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse bzw. für notwendige Innovationen zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich geboten. Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie zur Förderung der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung im Land Mecklenburg-Vorpommern, dies können Fachkurse, Lehrgänge, Seminare und Praxisberatung/Supervision sein, wenn sie: - berufsbegleitend,
- auf den Arbeitsbereich der Betreffenden ausgerichtet sind und
- die sozialräumliche Integration von zu betreuenden Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien zum Ziel haben.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie zur Förderung eines Programmes der modellhaften Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern.pdf | 0,03 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Weiterentwicklung der Jugendhilfe 17.09.2020.zip | ZIP | 0,11 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|
Kontakt
Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs
Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen / Täter-Opfer-Ausgleich, Gegenstand der Förderung sind Konfliktberatungen, die bei der Begleitung eines außergerichtlichen Aushandlungsprozesses, bei dem Opferbelange deutlich gemacht und eine Verständigung zwischen Täter und Opfer angestrebt werden sollen, durchgeführt werden, sowie die Aufwendungen zur Konfliktberaterausbildung.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
FRL-5a.pdf | 0,1 MB |
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden demnächst zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag TOA 17.09.2020.xlsx | XLSX | 0,05 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung sozialer Trainingskurse/Gruppenarbeit
Sozial benachteiligte junge Menschen, individuell beeinträchtigte, aber auch straffällig gewordene junge Menschen bedürfen der besonderen Unterstützung und Hilfe, um ihre Lebenssituationen zu verbessern. Gefördert wird die Durchführung sozialer Trainingskurse, sozialer Gruppenarbeit und anderer vergleichbarer Maßnahmen der Jugendhilfe. Mit der Förderung will das Land zur Verbesserung der Konfliktfähigkeit ohne Gewaltanwendung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
FRL-5b.pdf | 0,1 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag STK 18.09.2020.xlsx | XLSX | 0,04 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung von Betreuungsweisungen
Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Betreuungsweisungen- Mit der Förderung von Betreuungsweisungen will das Land zum einen Sorge dafür tragen, dass diese Maßnahmen nach §10 JGG qualifiziert und am Bedarf des Betroffenen orientiert durchgeführt werden kann, zum anderen sollen freie Träger gewonnen werden, die sich mit professionellem Engagement der Betreuung Jugendlicher und Heranwachsender im Strafverfahren widmen. Gegenstand der Förderung sind erbrachte Leistungen bei der Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Form von Fachleistungsstunden sowie Ausgaben für die Sicherung von besonderen Bedarf. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen / Täter-Opfer-Ausgleich, Gegenstand der Förderung sind Konfliktberatungen, die bei der Begleitung eines außergerichtlichen Aushandlungsprozesses, bei dem Opferbelange deutlich gemacht und eine Verständigung zwischen Täter und Opfer angestrebt werden sollen, durchgeführt werden, sowie die Aufwendungen zur Konfliktberaterausbildung.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
FRL-5c.pdf | 0,1 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag BW 18.09.2020.xlsx | XLSX | 0,04 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung von betreuten gemeinnützigen Arbeitsleistungen
Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistungen- Eine geeignete Maßnahme, die angestrebte Legalbewährung straffällig gewordener junger Menschen positiv zu beeinflussen, ist die Verrichtung sozialpädagogisch betreuter gemeinnütziger Arbeitsleistungen.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
FRL-5d.pdf | 0,03 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag AL 18.09.2020.xlsx | XLSX | 0,06 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Landesjugendplan (LJP)
Die Förderung dient:
- der Unterstützung von Angeboten und Vorhaben, die einen ausgeprägten Modell- und Innovationscharakter haben und die Entwicklung und modellhafte Erprobung von neuen fachlichen Erkenntnissen und Arbeitsweisen ermöglichen,
- der Ergänzung, Erweiterung und Bereicherung von Modell- und Innovationsprojekten, die den jeweiligen jugendpolitischen Zielstellungen entsprechen,
- der Gestaltung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen,
- dem Ausgleich von unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten,
- dem Abbau von sozialen Benachteiligungen und hilft individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden,
- der Förderung einer interkulturellen, solidarischen und gleichberechtigten Lebensweise.
Quelle: Dienstleistungsportal M-V
Förderung von Modellprojekten
Gefördert werden Projekte mit Modell- und Innovationscharakter, die vorhandene Strukturen und Angebote auf dem Gebiet der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes erweitern bzw. bereichern und grundsätzlich den jeweiligen jugendpolitischen Zielstellungen entsprechen. Inhaltliche Schwerpunkte sind gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie nach den §§ 2 bis 5 des KJG abzuleiten.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie.pdf | 0,07 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen Modelle Jugendarbeit 17.09.2020.zip | ZIP | 0,12 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung von Großveranstaltungen
Das Land fördert die Durchführung von Großveranstaltungen. Dabei sollen Großveranstaltungen Höhepunkte darstellen, welche sich an den Interessen junger Menschen orientieren, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden und die den jugendpolitischen Interessen des Landes entsprechen. Gefördert werden Projekte mit einer max. Dauer von 3 Tagen.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
LJP RL 1.pdf | 0,07 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular GV 15.09.2020.xlsx | XLSX | 0,06 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung von Ferienfreizeiten
Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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LJPL-RL3.pdf | 0,04 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Ferienfreizeiten 2019.zip | ZIP | 0,82 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung der internationalen Jugendarbeit (Land)
Die Förderung umfasst vor allem Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Tätiger sowie der außerschulischen Jugendbildung. Ebenso werden Personal- und Sachausgaben zur Grundsicherung der Struktur von Jugendverbänden sowie die Fort- und Weiterbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern gefördert.
Zuwendungsempfänger sind Landesjugendverbände und überörtliche Träger gemäß § 11 Abs. 2 SGB VIII, wenn sie die Voraussetzungen gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB VIII erfüllen.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
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LJPl RL 4.pdf | 0,06 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antrag RL 4 ohne Weiterleitung an Dritte (WAD) 15.09.2020 .xlsx | XLSX | 0,06 MB |
Antrag RL 4 Weiterleitung an Dritte (WAD) 15.09.2020.xlsx | XLSX | 0,04 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung der Landesjugendverbandsarbeit
Zuwendungsempfänger sind Landesjugendverbände und überörtliche Träger gemäß § 11 Abs. 2 SGB VIII, wenn sie die Voraussetzungen gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB VIII erfüllen. Die Förderung umfasst vor allem Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Tätiger sowie der außerschulischen Jugendbildung. Ebenso werden Personal- und Sachausgaben zur Grundsicherung der Struktur von Jugendverbänden sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von hauptamtlichen Mitarbeitern gefördert.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Förderung der Landesjugendverbandsarbeit.pdf | 0,07 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Landesjugendverbandsarbeit 17.09.2020.zip | ZIP | 0,17 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung internationaler Maßnahmen
Förderung der internationalen Jugendarbeit (Bund)
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind :
- Begegnungsmaßnahmen junger Menschen,
- internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe
- Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit
Auf Grund von Regierungsabkommen sind, entsprechend dem KJP-Bund Punkt 3.4.1.3 (1)b, Projekte, die mit Russland, Israel bzw. Tschechien durchgeführt werden, Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit.
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Antragsverfahren
Träger, die nicht einer bundeszentralen Stelle angeschlossen sind(z.B. Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger u.a. gemäß Nr.III.3.4.3 RL-KJP) stellen ihre Anträge sowohl für die Sondermaßnahmen als auch für sonstige internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche an die jeweiligen Zentralstellen der Bundesländer. Das LAGuS M-V fungiert in Mecklenburg-Vorpommern als Zentralstelle. Antragssteller, die einer Bundeszentralstelle angeschlossen sind, stellen ihre Anträge über diese.
Antragsunterlagen
Sondermaßnahmen, Jugendbegegnungen/Fachkräfteaustausche mit:
Russland: https://www.stiftung-drja.de/
ConAct: https://www.conact-org.de/startseite/
Tschechien: https://www.tandem-org.de/
sonstige internationale Jugendbegegnungen/Fachkräfteaustausche:
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der internationalen Jugendarbeit (Jugendwerke)
Deutsch Französisches Jugendwerk:
- Förderung von schulischen und außerschulischen Projekten, die die Begegnung zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider Länder beinhalten mit dem Ziel, die deutsch-französischen Beziehungen zu vertiefen, die junge Generation auf eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern innerhalb eines erweiterten Europas vorzubereiten und auszubilden. Dabei soll der Gedanke des interkulturellen Austausches im Vordergrund stehen. Dementsprechend sollen die Gruppenaustauschprojekte das Kennenlernen und die Begegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich sicherstellen und einen intensiven Kontakt und Einblick in die Kultur und den Alltag des Nachbarlandes ermöglichen.
Deutsch-Polnisches Jugendwerk:
- Homepage: http://www.dpjw.org/
Gesetze/Verordnungen/Richtlinien/Fördergrundsätze
Deutsch Französisches Jugendwerk
https://www.dfjw.org/richtlinien
Deutsch Polnisches Jugendwerk
http://www.dpjw.org/projektfoerderung/
Antragsverfahren
Für nachfolgende Begegnungsarten sind die Anträge beim LAGuS MV zu stellen: - Deutsch - Französischer Schüleraustausch am Ort des Partners in Frankreich - außerschulische Jugendbegegnungen am Ort des Partners in Frankreich sowie in Deutschland - außerschulische Drittortbegegnung - bei Begegnungen in Deutschland
Antragsstellung direkt beim DFJW: - deutsch-französischer Schüleraustausch - Drittortbegegnung - Trinationale Begegnungen - Individualaustauschprojekte - Pilotprojekte - 1234- Projekte
Antragssteller, die einem Bundesverband angehören stellen Ihre Anträge bei diesem.
Antragsunterlagen
Deutsch Französisches Jugendwerk
https://www.dfjw.org/formulare
Deutsch Polnisches Jugendwerk
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Integrierte Berichterstattung in M-V
Die Jugendhilfeplanung ist ein Teil der Sozialplanung. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird die Jugendhilfeplanung als Steuerungsinstrument konkretisiert. Ihre Kernaufgabe ist die Bedarfsbestimmung. Die Jugendhilfe hat dabei den Auftrag, diesen Bedarf anhand der Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und ihrer Eltern zu ermitteln.
Das Projekt IBM-V – Integrierte Berichterstattung in Mecklenburg-Vorpommern
Für eine bedarfsgerechte Sozialberichterstattung ist eine einheitliche Datenerhebung und Datenauswertung erforderlich. Das Projekt der Integrierten Berichterstattung IBM-V der Firma GEBIT unterstützt dabei die Jugendämter.
Mit der IBM-V ist es möglich, Veränderungen von Jugendhilfeleistungen im Zeitverlauf abzubilden und zu beobachten. Die Leistungen der Jugendhilfe werden dabei jedoch nicht isoliert, sondern im Kontext sozialstruktureller Bedingungen betrachtet. Die IBM-V ermöglicht damit qualifizierte jugendhilferechtliche Entscheidungen und somit die Vergleichbarkeit zu anderen Jugendämtern. Mit der IBM-V steht den Jugendämtern im Land dabei eine zentrale Datenbank zur Verfügung.
Das Projekt wird vom Land begleitet. Neben Mecklenburg-Vorpommern haben vier weitere Bundesländer die Integrierte Berichterstattung für eine bedarfsgerechte und qualitätsgesteuerte Jugendhilfeberichterstattung übernommen.
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Gesundheit, Suchtprävention, AIDS
Förderung an Studierende der Humanmedizin zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt begabungs- und leistungsabhängige Zuwendungen für Studierende der Humanmedizin. Ziel ist es eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und nachhaltig sicherzustellen. Hierzu sollen Humanmedizinstudierende durch Förderung mit Hilfe von Stipendien frühzeitig für die Aufnahme einer späteren ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum gewonnen werden.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Medizinstudierenden-Zuwendungsrichtlinie.pdf | 0,03 MB |
Antragsformular
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformular Medizinstudenten-Stand Februar 2019.docx | DOCX | 0,03 MB |
Datenschutzerklärung MedStudZuwRL M-V.pdf | 0,16 MB |
Kontakt
Förderung der Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Beratungs- und Behandlungsstellen | 0,04 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Kommune für Suchtberatung.zip | ZIP | 0,08 MB |
Antrag Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke.zip | ZIP | 0,12 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung im Bereich der Suchtberatung und -prävention
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Leitfaden für Projektanträge | 0,28 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformulare Suchtprävention_beratung.zip | ZIP | 0,12 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie für die Förderung der AIDS-Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten | 0,25 MB | |
Leitfaden für Projektanträge | 0,28 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag AIDS-Beratung und Betreuung.zip | ZIP | 0,1 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Erhebungsbogen HIV_AIDS.xlsx | XLSX | 0,02 MB |
Kontakt
Förderung der Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe
Die Förderung dient dem Ziel des Erhalts einer Selbsthilfeinfrastruktur, um den Zugang zur Selbsthilfe zu erleichtern und die Bereitschaft zur Selbsthilfe zu fördern.
Zuwendungsempfänger sind Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe wie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen und den Kirchen gleichgestellte oder ihnen zugeordnete Körperschaften, rechtsfähige Trägervereine.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe.pdf | 1,75 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag KISS.zip | ZIP | 0,12 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von speziellen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Leitfaden für Projektanträge | 0,28 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Gesundheitsförderung.zip | ZIP | 0,1 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung im Bereich der psychiatrischen Versorgung
Es werden Projekte zur Weiterentwicklung eines gemeindenahen psychiatrischen Versorgungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Aufgabe der zu fördernden Projekte besteht in der Sicherung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten zur qualitätsgerechten Versorgung psychisch kranker Menschen sowie in der Weiterentwicklung der Steuerung und Koordination von Hilfen.
Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die der Optimierung von therapeutischen Angeboten sowie der der Effektivierung der Wirtschaftlichkeit in den Kliniken für forensische Psychiatrie dienen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben Version 2014 | 0,16 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen für die Förderung im Bereich der psychiatrischen Versorgung | ZIP | 0,07 MB |
Antragsunterlagen Modellprojekte im Bereich der psychiatrischen Versorgung | ZIP | 0,07 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Verwendungsnachweis allgemeine Projektförderung Soziales 01.10.2013 | XLS | 0,43 MB |
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Soziales, Wohlfahrtsverbände und Senioren
Förderung der Familienentlastenden Dienste
Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie Familienentlastende Dienste | 0,02 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antrag FED.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung des SELBSTHILFE M-V e.V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen
Gefördert werden Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben für eine Koordinierungsstelle in der Geschäftsstelle der "SELBSTHILFE M-V e.V."
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Selbsthilfe.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kontakt
Förderung des Gehörlosenverbandes
Gefördert werden Zuschüsse für die Weiterführung des Gehörlosen- Dolmetscherdienstes, insbesondere Personal- und Sachausgaben für Dolmetscherleistungen im privaten Bereich und für die Organisation des Dolmetscherdienstes. Zuwendungsempfänger ist der Gehörlosen Landesverband M-V e.V.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Gehörlosenlandesverband.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
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Einfacher Verwendungsnachweis _Version 10062013_Soziales | XLS | 0,39 MB |
Kontakt
Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich
Gefördert werden Zuschüsse an hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und Menschen mit eingeschränkter Sprachfähigkeit für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich sollen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Gebärdensprachdolmetscherleistungen.pdf | 0,18 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antrag Gebärdensprachdolmetschereinsatzes 2018.docx | DOCX | 0,02 MB |
Verwendungsnachweis
Bezeichnung | Format | Größe |
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Nachweis des Gebärdensprachdolmetschereinsatzes.docx | DOCX | 0,02 MB |
Kontakt
Förderung der Telefonseelsorge
Gegenstand der Förderung sind die Koordinierungsaufgaben zur Sicherstellung des Dienstes der Telefonseelsorge und die fachliche Begleitung der in der Telefonseelsorge tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Die Krisenintervention soll in den Wechselfällen des Lebens als offenes Angebot allen telefonisch Ratsuchenden im Land möglichst rund um die Uhr offen stehen. Darüber hinaus hat sie auf die Aufgabe, auf andere Beratungseinrichtungen und auf die örtlichen sozialen Sicherungs- und Hilfesysteme zu verweisen.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Krisenintervention - Telefonseelsorge.pdf | 2,31 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Telefonseelsorge.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der Landesverbände der LIGA
Die Förderung dient der Gewährleistung der Fachberatung durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in nicht marktfähigen und nicht refinanzierbaren Bereichen, der Steigerung der Professionalität der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Richtlinie Förderung der in der LIGA der Spitzenverbände zusammengeschlossenen Landesverbände.pdf | 2,61 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular LIGA-Förderung.zip | ZIP | 0,1 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der allgemeinen sozialen Beratung
Gegenstand der Förderung sind allgemeine soziale Beratungs- und Betreuungsleistungen, die Personen mit sozialen Problemen eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und stärker greifende Hilfen entbehrlich machen.
Qualifizierte Fachkräfte bieten den Ratsuchenden Beratung und Betreuung in Fragen der praktischen Lebensbewältigung im gesamten Hilfeprozess im Sinne eines ganzheitlichen Helfens an, aktivieren und stärken die Selbsthilfekräfte der Ratsuchenden, um eine schwierige soziale Lebenslage zu überwinden.
Zuwendungsempfänger sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Richtlinie Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in M-V.pdf | 2,64 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antragsunterlagen allgemeine soziale Beratung.zip | ZIP | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Statistikvordruck allgemeine soziale Beratung | DOC | 0,05 MB |
Kontakt
Förderung der Beratung von Menschen mit Behinderungen
Die Behindertenberatung soll Informationen vermitteln, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Hauptinhalt der Arbeit in den Beratungsstellen ist die Beratung und die Kontakt- und Nachkontaktpflege mit den Ratsuchenden einschließlich der schriftlichen Fallbearbeitung, der Vernetzung mit anderen sozialen und sonstigen Diensten sowie der Fortbildung.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Menschen mit Behinderungen.pdf | 2,45 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antrag Behindertenberatung.zip | ZIP | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von ambulanten Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Mit Hilfe der ambulanten Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können, ohne dabei Leistungen zur Teilhabe in der Gesellschaft, auf die nach § 55 SGB IX ein Rechtsanspruch besteht, zu ersetzen. Individuelle Fähigkeiten der behinderten Menschen sollen gefördert und gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung sind die Planung und Durchführung von insbesondere Tages- und Mehrtagesgruppenreisen, Kreativzirkeln, sportlichen Freizeitmaßnahmen sowie Vortrags- und Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, die außerhalb stationärer Einrichtungen leben, einschließlich der Angehörigenarbeit.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ambulante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.pdf | 2,45 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antragsformulare ambulante Maßnahmen.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit
Die Förderung zur Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege hat zum Ziel, Menschen für ehrenamtliche Aufgaben zu gewinnen.
Gegenstand der Förderung der
- Maßnahmen von Ehrenamtskoordinatorinnen/Ehrenamtskoordinatoren als Multiplikatoren zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements, wie Information über Einsatzfelder und individuelle Einsatzformen,
- Beratung und Unterstützung von Freiwilligen in Vorbereitung und Ausübung des Ehrenamtes,
- Maßnahmen der Träger zur Gewinnung sowie dem dauerhaften Einsatz von Freiwilligen und
- die konzeptionelle Weiterentwicklung und praktische Einführung unterschiedlichster Formen von Freiwilligendiensten (unter besonderer Berücksichtigung sozialer Brennpunkte) auf dem Gebiet der Freien Wohlfahrtspflege.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ehrenamtliche Mitarbeit.pdf | 2,18 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antragsformulare ehrenamtliche Mitarbeit.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der Hilfen für Menschen in kritischen Lebenssituationen
Die Förderung dient dem Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen zu helfen und sie nachhaltig zu eigenständiger Lebensführung zu aktivieren.
Gegenstand der Förderung sind innovative Modelle und bewährte Projekte, die dazu beitragen, von sozialer Ausgrenzung betroffene Menschen niedrigschwellig anzusprechen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die sich u. a. an Empfänger von Sozialhilfe, arbeitslose Menschen, Obdachlose richten.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Untergliederungen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrt zur Hilfe von Menschen in kritischen Lebensituationen.pdf | 2,31 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Landesverbände der Freien Wohlfahrt.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antragsunterlagen Hilfe in kritischen Lebenssituationen.zip | ZIP | 0,14 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Zuwendungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten.pdf | 2,66 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Integration von MigrantInnen.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Integrationsfonds)
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Integrationsfonds_2019.pdf | 2,6 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB | |
Inanspruchnahme Regionalbudget 2019.pdf | 0,42 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Kommune für Integrationsfonds.zip | ZIP | 0,11 MB |
Antragsformulare Integrationsfonds2019.zip | ZIP | 0,15 MB |
Leitfaden für eine Projektbeschreibung.pdf | 0,31 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Betreuungsvereinen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt anerkannten Betreuungsvereinen aufgrund des § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes - nachfolgend AG BtG genannt - Zuwendungen für die von ihnen nach § 1908f des Bürgerlichen Gesetzbuches wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben).
Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung der Querschnittsaufgaben von Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen | 0,1 MB | |
VV zur Richtlinie Betreuungsvereine_19.12.2019.pdf | 0,04 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben Version 2014 | 0,16 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Betreuungsvereine.zip | ZIP | 0,13 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Statistikbogen Betreuungsvereine | 0,33 MB |
Kontakt
Förderung der Schuldner-/ Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Zuwendungen zum Erhalt eines Netzes von spezialisierten Schuldner-/Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die auch als „geeignete Stellen“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung anerkannt sind
In anerkannten Schuldner-/ Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sollen qualifizierte Fachkräfte gebunden und die Voraussetzungen gesichert werden, damit Familien oder Einzelpersonen mit Ver- oder Überschuldungsproblemen Hilfsangebote einschließlich der Vorbereitung auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung unterbreitet werden können.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Förderung der Schuldner- Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in M-V.pdf | 2,78 MB | |
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag der Kommune für Schuldnerberatung.zip | ZIP | 0,07 MB |
Antragsformulare SIB.zip | ZIP | 0,15 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung niedrigschwelliger Betreuungs- und/oder Entlastungsangebote
Mit der Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, Modellvorhaben, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sollen wohnortnahe Betreuungs- und Entlastungsangebote im Land geschaffen sowie neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen erprobt werden.
Landesverordnung und Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Betreuungsangebotelandesverordnung MV.pdf | 0,15 MB | |
Betreuungsangeboteförderrichtlinie – (BetrAngFöRl M-V) | 0,04 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsunterlagen Förderung Modellprojekte | XLSX | 0,03 MB |
Antragsunterlagen Förderung Selbsthilfekontaktstellen | XLSX | 0,03 MB |
Antrag Förderung Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen | DOCX | 0,02 MB |
Erstantrag Förderung ehrenamtlich Tätiger | DOCX | 0,03 MB |
Erstantrag Förderung niedrigschwelliger Angebote §45cSGBXI.docx | DOCX | 0,03 MB |
Folgeantrag Förderung ehrenamtlich Tätiger | DOCX | 0,02 MB |
Folgeantrag Förderung niedrigschwelliger Angebote §45cSGBXI.docx | DOCX | 0,03 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
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Verwendungsnachweis Modellvorhaben NsBA-NsEA | XLS | 0,43 MB |
Verwendungsnachweis_Selbsthilfekontaktstellen2017.xls | XLS | 0,31 MB |
Kontakt
Förderung im Seniorenbereich
Gewährt werden Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Seniorenbereich, die den Zielen des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ im Bereich der offenen Altenarbeit entsprechen.
Gefördert werden können zentrale Maßnahmen und Veranstaltungen, die für das Land als Ganzes von Bedeutung sind. Daneben können Projekte von landesweit repräsentativer Bedeutung gefördert werden.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben_Version 2018.pdf | 4,59 MB | |
Richtlinie Seniorenförderung_Amtsblatt 2018.pdf | 1,45 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag Seniorenförderung.zip | ZIP | 0,18 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Bauinvestitionen
Pauschalförderung nach § 7 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Das Land gewährt jeder teilstationären Pflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern einen pauschalen Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Aufwendungen gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, soweit und solange ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für die Einrichtung besteht. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Platz 2,70 Euro je Tag, jährlich jedoch höchstens 545 Euro. Der Zuschuss wird abhängig vom tatsächlichen Leistungsbezug nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch gewährt.
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antrag Pauschalförderung_Version 2019.docx | DOCX | 0,02 MB |
Aufstellung der Belegungstage_Pflegegrade.xlsx | XLSX | 0,01 MB |
Aufstellung Belegungstage LPflegeG_Pflegestufen.xlsx | XLSX | 0,01 MB |
Kontakt
Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 - 2020
Das Land gewährt auf der Grundlage von Kapitel 4 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ für die Jahre 2017 bis 2020 Zuwendungen für Investitionen, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.
Ansprechpartner für die Antragstellung der Letztempfänger (Träger der Kindertageseinrichtung sowie öffentlich geförderte Tagespflegepersonen) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
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Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2017 - 2020.pdf | 0,49 MB | |
Erste Änderung der Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2017 - 2020.pdf | 0,3 MB | |
Lesefassung der Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2017 - 2020 mit Änderungen.pdf | 0,25 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular Erstempfänger.pdf | 0,16 MB | |
Antragsformular Letztempfänger.pdf | 0,3 MB | |
Handreichung zur Erlaubniserteilung.pdf | 0,04 MB | |
Formular Mittelanforderung Erstempfänger.pdf | 0,31 MB | |
Formular Mittelanforderung für Baumaßnahmen Letztempfänger.pdf | 0,1 MB |
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Formular Verwendungsnachweis Erstempfänger 07_2018.pdf | 0,24 MB | |
Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger.pdf | 0,17 MB | |
Formular Zwischennachweis Letztempfänger.pdf | 0,07 MB |
Kontakt
Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 - 2021
Das Land gewährt auf der Grundlage von Kapitel 5 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für die Jahre 2020 bis 2021 Zuwendungen für Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden.
Ansprechpartner für die Antragstellung der Letztempfänger (Träger der Kindertageseinrichtung sowie öffentlich geförderte Tagespflegepersonen) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020 - 2021.pdf | 0,06 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular Erstempfänger.pdf | 0,25 MB | |
Antragsformular Letztempfänger.pdf | 0,29 MB | |
Handreichung zur Erlaubniserteilung.pdf | 0,04 MB | |
Formular Mittelanforderung Erstempfänger.pdf | 0,31 MB | |
Formular Mittelanforderung für Baumaßnahmen Letztempfänger .pdf | 0,14 MB |
Verwendungsnachweise
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Formular Verwendungsnachweis Erstempfänger.pdf | 0,36 MB | |
Formular Zwischennachweis Letztempfänger.pdf | 0,1 MB | |
Formular Verwendungsnachweis Letztempfänger.pdf | 0,36 MB |
Kontakt
Förderung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (Landesjugendplan 6)
Richtlinien
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular 14.09.2020.xlsx | XLSX | 0,05 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Förderung von Bauinvestitionen in Jugendherbergen
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie | 0,12 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antragsformular Bau JH 14.09.2020.xlsx | XLSX | 0,07 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde als projektbezogene Vorlage erzeugt und dem Zuwendungsempfänger auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Projektförderungen im Bereich Bildung
Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung
Das Land gewährt Zuwendungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.
Richtlinien
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung.pdf | 1,36 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Antrag allg. und pol. Weiterbildung.zip | ZIP | 0,14 MB |
Informationsblatt über die Förderung | 0,3 MB |
Verwendungsnachweis
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Verwendungsnachweis allgemeine politische Weiterbildung 10-2014 | XLS | 0,48 MB |