Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) vereinfachen für kleine und große Betriebe den Prozess, Menschen mit Behinderung auszubilden, einzustellen und zu beschäftigen. Durch die regionale Vernetzung stellen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber hilfreiche Kontakte her. Schnell und unkompliziert werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gesamten Prozess von der Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern bis hin zur Beschäftigungssicherung schwerbehinderter Menschen begleitet und mit fachlichem Wissen unterstützt.

Für welchen Personenkreis werden die EAA tätig?

Die Fachberaterinnen und Fachberater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber können für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei tätig werden.

Welche Leistungen können von den EAA erbracht werden?

Die Fachkräfte der EAA beraten praxisnah und mit dem Fokus auf die Perspektive der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung, Ausbildung oder Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Bei offenen Ausbildungs- oder Arbeitsstellen unterstützen die EAA bei der Suche nach geeigneten schwerbehinderten Bewerbern und Bewerberinnen und begleiten den gesamten Einstellungsprozess.

Durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern können die EAA die Beratung konkret und passgenau auf die jeweiligen Fragestellungen hin ausrichten und die Unternehmen durch den häufig unübersichtlichen Leistungsdschungel lotsen. Zum Leistungsspektrum der EAA gehört hierbei auch die Unterstützung bei Antragstellungen zu Förderleistungen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Integrationsfachdienste (IFD) stellen die EAA sicher, dass die Leistungen der IFD nahtlos zur Sicherung von bestehenden Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen zur Verfügung stehen.

Neben der individuellen Beratung kommen die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA auch gerne als Referentinnen und Referenten zu Ihren Veranstaltungen, um umfassend und kostenfrei über die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Zusammenhang stehenden Rechte, Pflichten und Fördermöglichkeiten zu informieren.

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