Zentraler Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Inklusionsamt
Blücherstraße 1
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59004

Inklusionsamt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusionsamtes informieren und beraten Beschäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen.

Nach § 185 SGB IX erhebt und verwendet das Inklusionsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Ebenso führt das Inklusionsamt Seminare und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch.

Das Inklusionsamt arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Behindertenverbänden und Gewerkschaften. Für das betriebliche Inklusionsteam ist es ein Ratgeber und Partner.

Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.

Aktuelles

Neue Informationen zur SBV-Wahl 2026 auf dem BIH-Portal

Neue Informationen zur SBV-Wahl 2026 auf dem BIH-Portal

Die BIH hat die Wahlseite auf dem BIH-Portal überarbeitet und neue Materialien zur SBV-Wahl bereitgestellt. Neben der neuen Wahlbroschüre und der Online-Datenbank mit wichtigen Urteilen und Kommentaren können Sie sich auch einen neuen „Motivationsfilm“ zur Wahl ansehen. Nach und nach werden weitere Materialien zur Verfügung gestellt. Schauen Sie gern regelmäßig vorbei unter https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl/.

Sprechzeiten

Persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 – 12:00 Uhr