Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zentralabteilung
Fachbereich Vergabe und Vertragswesen
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Vergabe-Bekanntmachungen

Das LAGuS erfüllt an dieser Stelle die rechtliche Pflicht, über Vorab-Bekanntmachungen und Auftragsbekanntmachungen öffentlich zu informieren.

Vorab-Bekanntmachungen

Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht gemäß Vergabeerlass (VgE M-V Abschnitt VI), über Binnenmarktrelevanz zu informieren. Liegt Binnenmarktrelevanz vor, müssen, um dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot zu entsprechen, die in der EU niedergelassenen Unternehmen vor der Auftragsvergabe durch angemessene Veröffentlichung und angemessene Fristsetzung über den vorgesehenen Auftrag informiert werden, damit sie gegebenenfalls ihr Interesse bekunden können.

Die entsprechenden Informationen sind auf Internetseiten (oder auf Internetportalen) mindestens 10 Tage vor der Entscheidung über die Vergabe von Leistungen bereitzustellen.

Auftragsbekanntmachungen

Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht gemäß § 30  Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), nach der Durchführung einer "Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" oder einer "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Die entsprechenden Informationen sind auf Internetseiten (oder auf Internetportalen) für die Dauer von drei Monaten bereitzustellen.