Fachbereich Vergabe und Vertragswesen
Vergaben: Bekanntmachungen und Informationen
Das LAGuS erfüllt an dieser Stelle die rechtliche Pflicht, über Vorinformationen und Vergabebekanntmachungen öffentlich zu informieren.
Vorinformationen
Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht, gemäß § 8 VgMinArbV M-V über Binnenmarktrelevanz zu informieren. Liegt Binnenmarktrelevanz vor, müssen, um dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot zu entsprechen, die in der EU niedergelassenen Unternehmen vor der Auftragsvergabe durch angemessene Veröffentlichung und angemessene Fristsetzung über den vorgesehenen Auftrag informiert werden, damit sie gegebenenfalls ihr Interesse bekunden können.
Vergabebekanntmachungen
Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht gemäß § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), nach der Durchführung einer "Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" oder einer "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die entsprechenden Informationen sind auf Internetseiten (oder auf Internetportalen) für die Dauer von drei Monaten bereitzustellen.