Fachbereich Vergabe und Vertragswesen
Vergabe-Bekanntmachungen
Das LAGuS erfüllt an dieser Stelle die rechtliche Pflicht, über Vorab-Bekanntmachungen und Auftragsbekanntmachungen öffentlich zu informieren.
Vorab-Bekanntmachungen
Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht gemäß Vergabeerlass (VgE M-V Abschnitt VI), über Binnenmarktrelevanz zu informieren. Liegt Binnenmarktrelevanz vor, müssen, um dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot zu entsprechen, die in der EU niedergelassenen Unternehmen vor der Auftragsvergabe durch angemessene Veröffentlichung und angemessene Fristsetzung über den vorgesehenen Auftrag informiert werden, damit sie gegebenenfalls ihr Interesse bekunden können.
Die entsprechenden Informationen sind auf Internetseiten (oder auf Internetportalen) mindestens 10 Tage vor der Entscheidung über die Vergabe von Leistungen bereitzustellen.
Auftragsbekanntmachungen
Das LAGuS erfüllt hier die Pflicht gemäß § 30 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), nach der Durchführung einer "Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" oder einer "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Die entsprechenden Informationen sind auf Internetseiten (oder auf Internetportalen) für die Dauer von drei Monaten bereitzustellen.