Landesverteilstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige

Seit dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in den §§ 42a bis 42f sowie in § 88a SGB VIII.

Die Landesverteilstelle Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für das Meldeverfahren und die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger auf die acht Jugendämter des Landes. Sie berät zudem zu fachlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der landesinternen und bundesweiten Verteilung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesverteilstelle beim Landesjugendamt keine Zuständigkeit für jugendhilferechtliche Maßnahmen gegenüber unbegleiteten ausländischen Minderjährigen besitzt.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Landesjugendamt
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Lisa-Marie Beckhusen
Telefon: 0385 588-59551