Anerkennungen und Genehmigungsverfahren
Bearbeitet werden im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung u.a. Anträge auf:
- Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- Anerkennung von Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatungsstellen
- Anerkennung von Beratungsstellen gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Genehmigung zur Berechnung von gesondert berechenbaren Aufwendungen nach § 10 LPflegeG
Hier finden Sie die Informationen zu den Verfahren
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Bezeichnung | Format | Größe |
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Betreuungsangebotelandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BetrAngLVO M-V) | 3,41 MB | |
LVO zur Änderung der Betreuungsangebote_03.09.2019.pdf | 0,06 MB |
Vom LAGuS anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Informationen über die bereits anerkannten Angebote erhalten Sie über Ihre Pflegekasse.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antrag Anerkennung UntAng_Version 2019.docx | DOCX | 0,04 MB |
Antrag Anerkennung Anlage.doc | DOC | 0,1 MB |
Erläuterungen zu den einzelnen Angeboten zur Unterstützung im Alltag.pdf | 0,3 MB | |
Leitfaden zur Konzepterstellung.pdf | 0,26 MB | |
Informationsblatt Datenschutz Anerkennung § 45 a SGB 11.pdf | 0,16 MB |
Tätigkeitsbericht
Bezeichnung | Format | Größe |
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TätigkeitsBericht_AzUA.docx | DOCX | 0,04 MB |
Tätigkeitsbericht_AzUA_Anlage.doc | DOC | 0,1 MB |
Kontakt
Anerkennungsverfahren von Beratungsstellen gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz
Richtlinie
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsstellen | 0,37 MB | |
Schwangerschaftskonfliktgesetz | 0,08 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Erfassungsbogen ab 2021.doc | DOC | 0,13 MB |
Detaillierte Angaben und gesetzeskonforme Beratung Beratungsfachkräfte.docx | DOCX | 0,01 MB |
Datenschutzerklärung zu den Anerkennungsverfahren Schwangerschaftskonfliktgesetz.pdf | 0,16 MB |
Kontakt
Genehmigung zur Berechnung von gesondert berechenbaren Aufwendungen nach § 10 LPflegeG
Gesetzliche Grundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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ZBAVO M-V Stand Dezember 2018.pdf | 0,05 MB | |
LPflegeG M-V Auszug § 10_Stand April 2020.pdf | 0,06 MB | |
LPflegeG M-V Gesamtausgabe_Stand April 2020.pdf | 0,15 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformular_gesonderte_Berechnung_Neubau nach 2013_Version_2021.xlsx | XLSX | 0,19 MB |
Antragsformular_gesonderte_Berechnung_Neubau nach 2019.xlsx | XLSX | 0,19 MB |
Antragsformular_gesonderte_Berechnung_Version_2021.xlsx | XLSX | 0,19 MB |
Kontakt
Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Die Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) richtet sich nach § 10 Abs. 1 und 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Demnach sind als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes zugelassen:
1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Zulassung von weiteren Trägern des FSJ erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Landesbehörde.
Kontakt
Anerkennung von Sucht- und Drogenberatungsstellen
Richtlinie
Bezeichnung | Format | Größe |
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Richtlinie zur Anerkennung von Sucht- und Drogenberatungsstellen vom 15.August 2019.pdf | 0,89 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Erfassungsbogen_Überprüfung 2020.docx | DOCX | 0,03 MB |
Anlage 1- Qualifikation Beratungskräfte.docx | DOCX | 0,02 MB |
Anlage 2- Erklärung_Unterschrift.docx | DOCX | 0,02 MB |
Hinweisblatt zum Erfassungsbogen.pdf | 0,28 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,17 MB |