Anerkennungen und Genehmigungsverfahren
Hier finden Sie die Informationen zu den Verfahren
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag
Bezeichnung | Format | Größe |
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UntAngLVO_MV.pdf | 0,08 MB |
Vom LAGuS anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Informationen über die bereits anerkannten Angebote erhalten Sie über Ihre Pflegekasse.
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antrag Anerkennung UntAngLVO M-V_Version 2024.docx | DOCX | 0,07 MB |
Änderungsantrag Anerkennung UntAngLVO M-V.docx | DOCX | 0,07 MB |
Erläuterungen zu den einzelnen Angeboten zur Unterstützung im Alltag.pdf | 0,49 MB | |
Leitfaden zur Konzepterstellung.pdf | 0,26 MB | |
Informationsblatt Datenschutz Anerkennung § 45 a SGB 11.pdf | 0,16 MB |
Tätigkeitsbericht
Bezeichnung | Format | Größe |
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Tätigkeitsbericht UntAngLVO M-V_Version 2021.docx | DOCX | 0,08 MB |
Kontakt
Anerkennungsverfahren von Beratungsstellen gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz
Rechtsgrundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Richtlinie zur Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.pdf | 1,1 MB | |
Schwangerschaftskonfliktgesetz Stand 11.07.2022.pdf | 0,1 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Schwerpunkte Konzeption-SSB und SKB.docx | DOCX | 0,02 MB |
Formular Konzeption-SSB und SKB.docx | DOCX | 0,02 MB |
Erfassungsbogen ab 2024.docx | DOCX | 0,04 MB |
Änderungsmeldung zur Schwangerschaftsberatungsstelle - Anerkennung.docx | DOCX | 0,05 MB |
Detaillierte Angaben und gesetzeskonforme Beratung Beratungsfachkräfte.docx | DOCX | 0,01 MB |
Anlage zum Antrag - Informationen zum Antragsteller.docx | DOCX | 0,03 MB |
Datenschutzerklärung zu den Anerkennungsverfahren Schwangerschaftskonfliktgesetz.pdf | 0,16 MB |
Kontakt
Genehmigung zur Berechnung von gesondert berechenbaren Aufwendungen nach § 10 LPflegeG
Gesetzliche Grundlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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VO Anpassung der berücksichtigungsfähigen Aufwendung ab 2023.pdf | 0,17 MB | |
LPflegeG M-V Auszug § 10_Stand April 2020.pdf | 0,06 MB | |
LPflegeG M-V Gesamtausgabe_Stand April 2020.pdf | 0,15 MB | |
ZBAVO M-V Stand Dezember 2018.pdf | 0,05 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformulare 01.01.2024.zip | ZIP | 0,35 MB |
Kontakt
Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Die Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) richtet sich nach § 10 Abs. 1 und 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Demnach sind als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Inland im Sinne dieses Gesetzes zugelassen:
1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
2. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
3. die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Zulassung von weiteren Trägern des FSJ erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Landesbehörde.
Kontakt
Anerkennung von Sucht- und Drogenberatungsstellen
Richtlinie
Bezeichnung | Format | Größe |
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Richtlinie zur Anerkennung von Sucht- und Drogenberatungsstellen vom 15.August 2019.pdf | 0,89 MB | |
Übersicht der anerkannten BBSD_07.23.pdf | 0,18 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Erfassungsbogen_Überprüfung 2020.docx | DOCX | 0,03 MB |
Anlage 1- Qualifikation Beratungskräfte.docx | DOCX | 0,02 MB |
Anlage 2- Erklärung_Unterschrift.docx | DOCX | 0,02 MB |
Hinweisblatt zum Erfassungsbogen.pdf | 0,28 MB | |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,27 MB |
Kontakt
Anerkennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Verordnung
Bezeichnung | Format | Größe |
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Insolvenzanerkennungsverordnung M-V.pdf | 0,05 MB |
Antragsunterlagen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Erfassungsbogen_für_Überprüfung_Anerkennung.docx | DOCX | 0,04 MB |
detaillierte_Angaben_Beratungskräfte.doc | DOC | 0,04 MB |
Informationsblatt Datenschutz.pdf | 0,27 MB |
Kontakt
Umsatzsteuerbescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG
Umsatzsteuerbescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG
Im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraftausbildung ist es möglich, dass die Träger der praktischen Ausbildung bzw. die Pflegeschulen untereinander kooperieren. Die dabei erbrachten Kooperationsleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG können jedoch unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass die Einrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.
Seit dem 13.01.2023 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Erteilung dieser Bescheinigung im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraftausbildung sowie für Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zuständig.
Die Bescheinigung wird für die Pflegeschule oder den Träger der praktischen Ausbildung ausgestellt, sofern dieser Leistungen von einem Kooperationspartner erhält; der Kooperationspartner selbst muss keinen Antrag stellen.
Die Ausbildungseinrichtung stellt seinem Kooperationspartner diese Bescheinigung zur Verfügung. Auf Basis dieser Bescheinigung (Grundlagenbescheid) entscheidet die Finanzverwaltung in eigener Zuständigkeit über die weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung für die Leistung des Kooperationspartners.
Umsatzsteuerbescheinigung im Rahmen der generalistischen Pflegefachkraftausbildung
Bezeichnung | Format | Größe |
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Antragsformular Umsatzsteuerbescheinigung.pdf | 0,98 MB | |
FAQ zum Antrag.pdf | 0,21 MB | |
Vordruck Vollmacht UStG.pdf | 4,85 MB | |
Informationsblatt Datenschutz - Umsatzsteuerbescheinigung.pdf | 0,07 MB |
Umsatzsteuerbescheinigung für Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung:
Bitte wenden Sie sich an ustg-pflege@lagus.mv-regierung.de