Gefährliche Stoffe

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Gefährliche Stoffe

Der Schutz der Beschäftigten vor Einwirkungen von Gefahrstoffen stellt einen wichtigen Aspekt im Arbeitsschutz dar. Besonders strenge Vorschriften existieren für den Schutz vor krebserzeugenden Stoffen, die z. B. bei der Beseitigung von Altlasten auftreten. Auch mit hautschädigenden und sensibilisierenden Stoffen wird in vielen Bereichen der Arbeitswelt umgegangen. Das Ziel der Arbeitsschutzbehörde ist es, neben der Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Schutzstandards, verantwortliche Personen in den Unternehmen hinsichtlich der Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu informieren. So sollen präventiv Maßnahmen ergriffen werden, die die Beschäftigten vor beruflich bedingten Erkrankungen schützen können.

Definition Gefahrstoffe

Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen, werden als Gefahrstoffe bezeichnet.

  • Stoffe oder Gemische, die z. B. explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündbar, selbstentzündlich, akut oder spezifisch giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entwickeln oder freisetzen

Die konkrete Definition des Begriffs "Gefahrstoff" erfolgt in der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Weitere Informationen zur GefStoffV finden Sie auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).