Gefahrstoffe / Chemikalienrecht

Gefahrstoffe sind nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Haushalt zu finden. Sie lassen sich daran erkennen, dass auf dem Etikett mindestens ein Gefahrensymbol bzw. -piktogramm aufgedruckt ist. Beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und weitere Rechtsvorschriften einzuhalten. Diese wurden erlassen, um die Beschäftigten vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische am Arbeitsplatz zu schützen. Erste Hinweise zum sicheren Umgang sind meist auf dem Etikett, weitergehende Informationen im Sicherheitsdatenblatt zu finden.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Hinweise zum Umgang mit Asbest für private Haushalte
Asbest in E-Speicherheizgeräten
TRGS 512 - Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten - Hinweisblatt
Gefährdungen durch Tonerstaub
Merkblatt zum Umgang mit begasten Transportbehältern

Formulare / Anträge

TRGS 519 - Informationen und Anzeigeformulare der BAuA zu Tätigkeiten mit Asbest
Antrag auf Zulassung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von schwach gebundenem Asbest
TRGS 512 (Begasungen) Zeugnis über Eignungsuntersuchung
TRGS 522 (Formaldehyd) Zeugnis über Eignungsuntersuchung

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Chemikaliengesetz (ChemG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)