Technischer Verbraucherschutz

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Technischer Verbraucherschutz

In Deutschland ist das behördliche Handeln auf dem Gebiet des Technischen Verbraucherschutzes im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) - ehemals Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - geregelt. Es dient der Umsetzung einer Vielzahl von europäischen Richtlinien in deutsches Recht.

Der Vollzug dieses Gesetzes ist Aufgabe der Bundesländer. Die Abteilung Arbeitsschutz des LAGuS als zuständige Behörde in M-V hat Aufgaben im Rahmen der Überwachung des rechtskonformen Inverkehrbringens von Produkten sowie zur Kontrolle der Sicherheit bereits in Verkehr gebrachter Produkte durch aktive und reaktive Marktüberwachung wahrzunehmen.

Das hierbei maßgebliche Aufgabenspektrum umfasst insbesondere

  • die Kontrolle und Überwachung in Verkehr gebrachter Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitsrelevanter Rechtsvorschriften
  • die Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Bundesländer, der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission über das Vorkommen gefährlicher Produkte
  • die Einleitung von Maßnahmen zur Herstellung der Konformität im Falle des Verstoßes gegen die Rechtvorschriften, u. a. auch  Sanktionierung der Verantwortlichen (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und/oder Händler)
  • die Kooperation mit allen involvierten Wirtschaftsakteuren, um das Inverkehrbringen nichtkonformer Produkte präventiv zu verhindern.

Die Marktüberwachungsbehörde kontrolliert auf geeignete Art und Weise anhand angemessener Stichproben, ob die entsprechenden Produkte den Anforderungen des ProdSG und damit den Forderungen der einschlägigen, sicherheitsrelevanten europäischen Richtlinien genügen. Dies geschieht sowohl durch Dokumentenkontrolle als auch vor Ort durch physische Kontrollen und ggf. die Veranlassung von Laborprüfungen.

Charakteristisch für die Marktaufsicht ist die Nutzung bundes- und europaweit existierender Informationsnetzwerke, wie das RAPEX-Schnellwarnsystem der EU (Rapid Exchange of Information) für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten, und das ICSMS (internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products), ein Internet gestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten.

Zur Information der Verbraucher veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf Ihren Seiten eine Liste von Produktrückrufen und Produktwarnungen.

Informationsmaterial / Formulare

Fachaufsätze / Berichte / Beiträge

Überprüfung von Gehörschutzmitteln - Eine Schwerpunktaufgabe zur aktiven Marktüberwachung 2011/12

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)