Strahlenschutz

Die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wurde am 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zusammen mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten. Damit wurden die bislang geltende Röntgen- und die (alte) Strahlenschutzverordnung abgelöst.

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung, wie radioaktive Strahlung und Röntgenstrahlung, sowie durch nichtionisierende Strahlung z. B. elektromagnetische Strahlung.

Ziel bei der Anwendung von ionisierender Strahlung ist es, die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern und Dritten sowie der Umwelt so gering wie möglich zu halten. Bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder erstreckt sich die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörde auf den Schutz der Arbeitnehmer.

Maßnahmen des Strahlenschutzes sind insbesondere in der Medizin und der Forschung, aber auch in der gewerblichen Wirtschaft erforderlich.