Anwendung nichtionisierender Strahlung
Wesentliche Aufgaben des LAGuS bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung:
- Überwachung des Schutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung (Ultraviolettstrahlung, Infrarotstrahlung, sichtbares Licht u. a. Laser) aus künstlichen Strahlungsquellen (OStrV)
- Überwachung des Schutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (EMFV)
- Überwachung des Betriebes von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Physiotherapiepraxen) eingesetzt werden. (NiSV)
Tattoo-, Kosmetik-, Sonnen- und Fitness-Studios sowie Wellnesseinrichtungen sind keine Gesundheitseinrichtungen. Diese Einrichtungen wenden sich bitte entsprechend der örtlichen Zuständigkeit an die Gesundheitsämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern.