Umgang mit radioaktiven Stoffen
Wesentliche Aufgaben des LAGuS zum Umgang mit radioaktiven Stoffen sind:
- Erteilung von Genehmigungen zum/zur
- Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
- Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- Einsatz beruflich exponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen
- Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
- Bearbeitung von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen sowie von Meldungen bedeutsamer Vorkommnisse gemäß der Anlagen 14 und 15 zu § 108 StrlSchV
- Überwachung der Umsetzung von gesetzlichen Bestimmungen bei Tätigkeiten mit sonstigen radioaktiven Stoffen