Kostenerstattung
Das Landesjugendamt ist für die Kostenerstattung für Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, soweit eine Erstattungspflicht des überörtlichen Jugendhilfeträgers nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist.
Neben der Bearbeitung von Anträgen und Kostenforderungen unterstützt das Landesjugendamt die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern bei Fragen zur Abrechnung. Nutzen Sie bitte die im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Formulare.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Landesjugendamt
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin Zentraler Kontakt
Susanne Safhöfer
Telefon: 0385 588-59564
Brit Schubert
Telefon: 0385 588-59563