Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren beratenden Mitgliedern aus verschiedenen Institutionen und Behörden zusammen. Den Vorsitz führt derzeit Frau Evelyn Theil, Fachreferentin beim Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Der Ausschuss befasst sich mit sämtlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der aktuellen Situation junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Erarbeitung von Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • die Mitgestaltung der Landesjugendhilfeplanung,
  • die Förderung der freien Jugendhilfe.

Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die dem Landesjugendamt obliegen, sofern diese nicht bereits durch Satzung oder die allgemeine Verwaltungspraxis als laufende Verwaltungsaufgaben festgelegt sind. Im Einzelnen umfasst seine Zuständigkeit insbesondere:

  • die Verwendung der dem Landesjugendamt für Jugend- und Familienhilfe bereitgestellten Mittel,
  • die Einrichtung von Fachausschüssen,
  • die Bildung von Arbeitsgemeinschaften sowie die Festlegung ihrer Arbeitsweise,
  • die Anhörung von Sachverständigen, Betroffenen und Trägern der Jugendhilfe sowie das Verfahren zur Behandlung von Eingaben junger Menschen,
  • die Ausgestaltung, Struktur und Verfahren der Jugendhilfeplanung, soweit diese in die Zuständigkeit des Landesjugendamtes fällt und keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Regelungen bestehen,
  • die Erarbeitung von Empfehlungen für die Träger der Jugendhilfe sowie die Vereinbarung entsprechender Kooperationen,
  • die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
  • Fragen der Satzung, Geschäftsordnung sowie die Entscheidung über die Öffentlichkeit der Sitzungen.

Der Ausschuss trägt somit maßgeblich zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern bei.