SBV-Wahl
Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Dienststelle mindestens fünf schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigt sind, müssen Sie eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens ein stellvertretendes Mitglied wählen. Die Schwerbehindertenvertretung wird regelmäßig alle vier Jahre in der Zeit vom 01.10 bis 30.11. gewählt. Die nächsten Wahlen finden 2026 statt. Außerhalb der regulären Wahlperiode können Sie wählen, wenn das Amt vorzeitig erlischt und keine Stellvertreterin/kein Stellvertreter nachrückt. Ebenso wird neu gewählt, wenn die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde oder es bisher noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Wenn Sie kompaktes Wissen und praktische Unterstützung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb benötigen, können Sie sich unter https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl/ informieren.
Nutzen Sie gern den Wahlwegweiser als Begleiter zur Planung und Durchführung der SBV-Wahl.
Wozu muss ich eine Schwerbehindertenvertretung wählen?
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die besonderen Interessen der Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Betrieb und steht beratend und unterstützend zur Seite.
Wie informiere ich das Inklusionsamt über die Wahl der Schwerbehindertenvertretung?
Wenn Sie eine neue Schwerbehindertenvertretung und mindestens ein stellvertretendes Mitglied gewählt haben, müssen Sie dies unverzüglich nach der Bestellung der zuständigen Agentur für Arbeit und dem zuständigen Inklusionsamt bekannt geben. Nachfolgend finden Sie ein Online-Formular, in dem Sie ganz unkompliziert das Wahlergebnis übermitteln können.
Wie erhalte ich weitere Informationen zum Amt der Schwerbehindertenvertretung?
Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung finden Sie auf der Internetseite der BIH unter SBV-WAHL | BIH. Dort können Sie sich unter anderem über das Wahlverfahren informieren oder diverse Wahlunterlagen herunterladen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen durch die Teilnahme an unseren zahlreichen Fortbildungen zu vertiefen. Unter Publikationen können Sie kostenfreie Broschüren bestellen, welche die vielfältigen Schwerpunkte Ihrer Arbeit als Schwerbehindertenvertretung beleuchten.
Wie informiere ich das Inklusionsamt über die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten?
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich nach der Benennung einer Inklusionsbeauftragten/eines Inklusionsbeauftragten diese der zuständigen Agentur für Arbeit und dem zuständigen Inklusionsamt zu benennen. Nachfolgend finden Sie ein Online-Formular, in dem Sie ganz unkompliziert die Daten übermitteln können.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Beratungsservice „IBBI“ kostenlos zur Verfügung.