Ausweise für ganz besondere Gemeinschaften

Assistenzhund Yuma mit seiner Besitzerin Carina Grimm und Marian Schmidt, zuständiger Sachbearbeiter im LAGuS. Details anzeigen
Assistenzhund Yuma mit seiner Besitzerin Carina Grimm und Marian Schmidt, zuständiger Sachbearbeiter im LAGuS.
Assistenzhund Yuma mit seiner Besitzerin Carina Grimm und Marian Schmidt, zuständiger Sachbearbeiter im LAGuS.
Assistenzhund Yuma mit seiner Besitzerin Carina Grimm und Marian Schmidt, zuständiger Sachbearbeiter im LAGuS.
21.07.2023  | LAGuS  | LAGuS

Das LAGuS hat eine neue Aufgabe: Die Behörde ist in Mecklenburg-Vorpommern für das Anerkennungsverfahren der sogenannten „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ verantwortlich. Assistenzhunde helfen Menschen mit Behinderung im Alltag. 

Erste Antragstellerin in Mecklenburg-Vorpommern war Frau Carina Grimm aus Greifswald. Sie hat zusammen mit ihrem Assistenzhund, dem Eurasier-Rüden Yuma vom Traventhal, den ersten Bescheid des LAGuS, einen Mensch-Assistenzhund-Ausweis sowie das offizielle Abzeichen für anerkannte Assistenzhunde erhalten. „Ich bin sehr froh, dass es jetzt einheitliche Regelungen gibt, die es meinem tierischen Begleiter ermöglichen, mir in Einrichtungen jeder Art zur Seite zu stehen“, sagte Frau Grimm bei der Übergabe der Dokumente im LAGuS.

Bislang gab es bei der Anerkennung von Assistenzhunden keine bundeseinheitlichen Standards. Deshalb durften viele behinderte Menschen mit ihren ausgebildeten Assistenzhunden oftmals nicht dorthin, wo Hunden im Allgemeinen der Zutritt verwehrt wird. Dies widerspricht dem Gedanken des Behindertengleichstellungsgesetzes, nach dem alle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Bundesweit wird durch die Assistenzhundeverordnung seit Frühjahr 2023 auch die einheitliche Kennzeichnung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften durch Ausgabe von Abzeichen und Ausweisen mit Lichtbild von Mensch und Assistenzhund ermöglicht. Mit diesen Erkennungsmerkmalen kann der behinderte Mensch mit seinem vierbeinigen Begleiter überall dort Zutritt verlangen, wo Hunde sonst nicht gestattet sind. 

Assistenzhunde sind speziell ausgebildet, immer nur für einen Menschen und dessen spezifische gesundheitliche Einschränkung. Die Hunde müssen außerdem hohen Standards in der Öffentlichkeit gerecht werden. Sie dürfen zum Beispiel nicht schnüffeln und haben andere Menschen und Hunde zu ignorieren. Assistenzhunde begleiten ihren behinderten Menschen 24 Stunden am Tag, beispielsweise beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, aber auch bei Freizeitaktivitäten jeglicher Art. 

Yuma ist ein Diabetiker-Warnhund. Er macht seine Besitzerin auf eine drohende gefährliche Unterzuckerung aufmerksam, indem er Frauchen immer wieder anstupst. Yuma erkennt einen rapiden Abfall sowie einen deutlichen Anstieg des Blutzuckers durch seinen äußerst sensiblen Geruchssinn und kann mit der Warnung an seine Besitzerin ein Koma oder einen Krampfanfall verhindern. 

Yuma gehört als Diabetiker-Warnhund zur Gruppe der Warn- und Anzeige-Assistenzhunde. Weitere Assistenzhunde-Arten sind:

  • Blindenführhunde: Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens
  • Mobilitätsassistenzhunde: Assistenzhund für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
  • Signalassistenzhunde: Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
  • PSB-Assistenzhunde: Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen

Das LAGuS wird die Anerkennung für Personen mit Assistenzhund und Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern vornehmen, wenn die Hunde die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Assistenzhund absolviert haben, wenn es ein anerkannter Blindenführhund ist oder der Hund bereits durch einen Sozialleistungsträger oder ein Versicherungsunternehmen als Hilfsmittel anerkannt wurde. 

Die Anerkennung des Assistenzhundes wird befristet ausgestellt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie kann zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden.

Anerkennung von Assistenzhunden