Wertmarken für den Öffentlichen Personenverkehr
Aktuell kann es bei Geld-Überweisungen an das LAGuS zu Problemen kommen. Hintergrund ist eine Anpassung der Prüfverfahren der Geldinstitute und Banken. Ab sofort ist neben der Angabe der IBAN auch die korrekte Bezeichnung des Zahlungsempfängers erforderlich.
Sollte für Sie als schwerbehinderte Person eine Überweisung der Eigenbeteiligung für Ihr Beiblatt mit Wertmarke wegen der bisherigen Empfängerbezeichnung nicht möglich sein, überweisen Sie Ihre Eigenbeteiligung bitte erneut und ausschließlich an folgende Bankverbindung:
Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Landeszentralkasse
IBAN: DE21 1300 0000 0013 0015 38
Verwendungszweck: Buchungsnummer aus Ihrem Anschreiben
Nutzen Sie, wenn möglich, das Online-Banking-Verfahren Ihres Geldinstituts, da dann in den meisten Fällen bereits bei der Eingabe der Zahlungsdaten eine sofortige Gegenprüfung erfolgt.
Das LAGuS wird möglichst zeitnah auch alle Bürgerinnen und Bürger informieren, die in den letzten Tagen noch einen Zahlschein mit der alten Empfängerbezeichnung erhalten haben.