Hinweis zu eingeschränkten Sprechzeiten an den Feiertagen und zum Jahreswechsel
In der Zeit vom 22. Dezember bis einschließlich 2. Januar finden in einzelnen Bereichen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales keine telefonischen oder persönlichen Sprechzeiten statt.
Die Einschränkung gilt für folgende Bereiche:
- Landesprüfungsamt für Heilberufe
- Inklusionsamt
- Versorgungsämter (Schwerbehinderungen, Elterngeld und Soziale Entschädigung)
- Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Ab dem 5. Januar stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Sprechzeiten zur Verfügung.