Besonders schwere und tödliche Arbeitsunfälle - Jahresstatistik für 2025

15.01.2026  | LAGuS  | LAGuS

Im Jahr 2025 (Stand vom 15.01.2026) erreichten das Landesamt für Gesundheit und Soziales 70 Mitteilungen über besonders schwere und tödliche Unfallereignisse, von denen 33 umgehend vor Ort untersucht wurden (2024 gab es 72 Mitteilungen und 24 Sofortbesichtigungen, 2023: 61 Mitteilungen und 34 Sofortbesichtigungen, für 2022: 53 Mitteilungen und 21 Sofortbesichtigungen).

 Bei der Unfalluntersuchung vor Ort bzw. im Nachhinein können sich diese Unfallereignisse sowohl als Arbeits- als auch als Wegeunfälle, als Unfälle von Selbstständigen oder Unfälle aufgrund eines natürlichen Todes herausstellen. Danach gab es für 2025 Mitteilungen zu:

  • 54 besonders schweren Arbeitsunfällen mit je einem Verletzten
  • drei Arbeitsunfällen mit je zwei besonders schwer Verletzten
  • zwei Massenunfällen mit 4 bzw. 6 Verunfallten
  • fünf tödlichen Arbeitsunfällen
  • fünf besonders schweren Wegeunfällen
  • einem am Arbeitsplatz verstorbenen Arbeitnehmer (natürlicher Tod)

 Die Einteilung der Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen:

  • verarbeitendes Gewerbe: 18 Unfälle mit 23 besonders schwer und 1 tödlich Verletzten
  • Öffentliche Verwaltung, Erziehung/Unterricht, Gesundheitswesen, Sozialwesen: 18 Unfälle mit 22 besonders schwer Verletzten
  • Baugewerbe: 14 Unfälle mit 11 besonders schwer und 3 tödlich Verletzten
  • Dienstleistungssektor: 9 besonders schwere Unfälle und 1 natürlicher Tod
  • Energiewirtschaft, Wasserversorgung: 4 besonders schwere und 1 tödlicher Unfall
  • Land- und Forstwirtschaft: 3 Unfälle mit 4 besonders schwer Verletzten
  • Verkehr und Nachrichtenübermittlung: 2 besonders schwere Unfälle

 Hintergrund:

Die Unfallanalyse, also die Klärung der Frage, auf welche Ursachen ein Arbeitsunfall oder ein Schadensfall zurückzuführen ist, gehört zu den Aufgaben der Abteilung Arbeitsschutz des LAGuS. Im Rahmen der Unfalluntersuchung wird der Unfallort schnellstmöglich mit dem Ziel besichtigt, den Unfallhergang zu rekonstruieren und zu beschreiben sowie die Ursache-Wirkungs-Beziehungen zu ermitteln, welche zu dem Unfall geführt haben könnten. Bei besonders schweren bzw. tödlichen Unfällen erfolgt die Unfalluntersuchung zumeist sofort vor Ort, d. h. nach Eingang der Unfallmeldung (i. d. R. durch Kriminaldauerdienst oder Rettungsleitstelle) im LAGuS wird die Unfallstelle umgehend in Augenschein genommen und der Unfallhergang analysiert.

Wenn die Unfallmeldung verspätet im LAGuS eingeht, kann eine Unfalluntersuchung erst in zeitlichem Abstand zum Unfallereignis erfolgen. Ggf. wird die Unfallstelle bzw. die Betriebsstätte dennoch möglichst zeitnah aufgesucht, um den Hergang zu ermitteln.