Erweiterung bundesweiter Meldepflichten bei bestimmten Infektionskrankheiten
Mit Wirkung vom 29.03.2013 wurde durch das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze" die Liste der meldepflichtigen Erkrankungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um die Kategorien Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Röteln und Varizellen (Windpocken) erweitert. Bisher waren diese Erkrankungen, vor denen eine Impfung schützen kann, nur in den fünf östlichen Bundesländern gemäß erweiterter Meldeverordnungen meldepflichtig.
Jetzt besteht nach § 6 (1) Nr.1 des IfSG bundesweit eine gesetzliche namentliche Meldepflicht für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod an Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rötelnembryopathie (Schädigung des Embryos durch eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft) und Varizellen sowie nach § 7 (1) Nr. 1 (IfSG) eine Labor-Meldepflicht für den direkten oder indirekten Erregernachweis, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion mit dem Mumps-Virus, mit Bordetella (B.) pertussis oder B. parapertussis, mit dem Röteln-Virus oder mit dem Varizella-Zoster-Virus. Die nichtnamentliche Meldung der konnatalen Röteln nach § 7 (3) entfällt.
In Mecklenburg-Vorpommern sind diese impfpräventablen Erkrankungen schon seit 2006 gemäß Infektionsschutz-Ausführungsgesetz meldepflichtig. Neu für M-V sind damit die jetzt geltende namentliche Meldepflicht für Varizellen sowie einige inhaltliche klinische und labordiagnostische Änderungen in den Falldefinitionen.
Die Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthaltsort der Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, bei Labormeldungen gegenüber dem für die Einsender zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Neu sind ebenfalls die seit dem 29. März 2013 verkürzten Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt an die Landesstelle und von dort an das Robert Koch-Institut, nach denen die Meldungen jeweils am folgenden Arbeitstag zu übermitteln sind.