Merk-Zeichen - Diesen Anspruch haben Menschen mit Behinderung

Behinderungen

Behinderte Menschen

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Menschen sind behindert, wenn sie zum Beispiel:

  • Nicht mehr so gut hören können.
  • Nicht mehr so gut sehen können.
  • Nicht ohne Hilfs-Mittel laufen können.
  • Oft Hilfe brauchen.

Schwer-Behinderten-Ausweis

Beim Versorgungs-Amt können Menschen mit Behinderung einen Behinderten-Ausweis bekommen.

Behinderten-Ausweis

Im Behinderten-Ausweis steht zum Beispiel:

  • Der Name
  • Wie schwer die Behinderung ist.
  • Merk-Zeichen

Merk-Zeichen

G - Geh-Behinderung

Die Person kann sehr schlecht laufen.

aG - Außer-gewöhnliche Geh-Behinderung

Die Person kann sich nur mit Hilfs-Mitteln fort-bewegen.

Zum Beispiel:

  • Personen im Roll-Stuhl
  • Oder Personen mit schweren Herz-Krankheiten.

Diese Personen dürfen ihr Auto auf Behinderten-Park-Plätzen abstellen. Einen Ausweis gibt es beim Straßen-Verkehrs-Amt.

H - Hilflosigkeit

Eine hilflose Person braucht sehr oft Hilfe von anderen Personen.

B - Begleitung

Die Person mit Behinderung darf eine Begleit-Person mitnehmen. Die Begleit-Person fährt kosten-los Bus und Bahn.

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Grafik Leichte Sprache: nicht verstehen

Grafik Leichte Sprache: nicht verstehen

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Gl - Gehörlosigkeit

Die Person kann zum Beispiel:

  • Gar nichts mehr hören
  • Oder nur noch wenig hören.

Bl - Blindheit

Blinde Personen dürfen Bus und Bahn fahren ohne zu bezahlen.

Sie bekommen Blinden-Geld. Mit dem Blinden-Geld können sie eine Begleitung bezahlen.

Zum Beispiel:

  • Wenn sie einkaufen wollen.
  • Oder wenn sie zum Arzt gehen.

TBl - Taubblindheit

Die Person kann zum Beispiel:

  • Sehr schlecht hören.
  • Nichts sehen.

Kosten-los Bus und Bahn fahren

Behinderte Personen müssen eine Wert-Marke beim Versorgungs-Amt kaufen. Zum Beispiel, wenn im Ausweis
die Merk-Zeichen G aG Gl TBl stehen.

Manche Personen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.

Zum Beispiel:

  • blinde Personen
  • hilflose Personen
  • Personen, die Geld-Hilfe
    von einem Amt bekommen.

Information

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand-Ort Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0358 588-59970

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand-Ort Schwerin
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Telefon: 0385 588-59960

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand-Ort Rostock
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Telefon: 0385 588-59950

 

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stand-Ort Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Telefon: 0385 588-59980

Wer dieses Info-Blatt gemacht hat:

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales

Mit Hilfe von: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

Prüfung und Text in Leichter Sprache sind von: www.leicht-ist-klar.de

Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., gezeichnet von: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von:
Inclusion Europe