Physikalische Einflussfaktoren

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Physikalische Einflussfaktoren

Arbeitsschutz in Gänze ist auf die Erlangung und Erhaltung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gerichtet und kann Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden der Beschäftigten fördern. Ziel ist es u. a. Arbeitsbelastungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten zu optimieren. Gegenstand dieses Optimierungsprozesses sind - neben Fragen der Gestaltung der Arbeitsorganisation, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel - nicht zuletzt die Belange der Gestaltung der Arbeitsumgebungsfaktoren. Die Arbeitsumgebungsfaktoren wiederum können chemischer, biologischer und/oder physikalischer Natur sein.

Der Terminus „Physikalische Einflussfaktoren“ wird im Sinne des Arbeitsschutzes als Sammelbegriff für mechanische, thermische, elektrische und durch nichtionisierende Strahlung hervorgerufene Wirkungen verstanden. Im Einzelnen geht es hier um

Lärm (jeglicher Schall, der zu Gehörschäden oder auch zu extraauralen Gefährdungen wie beispielsweise durch Überhören von Warnsignalen, Befindlichkeits- und Kommunikationsstörungen, einem erhöhten Risiko für das Herz-Kreislauf-System, einer verminderten Arbeitsleistung der Beschäftigten führen kann).

Vibration (mechanische Schwingungen, die von Gegenständen auf den menschlichen Körper übertragen werden, umfassen Ganzkörper-Vibrationen, die insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule verursachen und Hand-Arm-Vibrationen, die zu Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologischen Erkrankungen führen können).

Mikroklima (Raumklima, Hitze, Kälte).

Nichtionisierende Strahlung (elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie optische Strahlung).

Elektromagnetische Felder (Die Wirkungen hochfrequenter Felder auf Beschäftigte werden durch thermische Effekte bestimmt (Mikrowellenstar). Bei niederfrequenten Feldern treten vor allem Reizwirkungen auf Sinnes-, Nerven- und Muskelzellen auf. Neben den direkten Wirkungen sind die indirekten Wirkungen (zum Beispiel Ableitströme, Elektrisierungen) und die möglichen Einflüsse auf Geräte (wie Implantate) zu beachten.).

Beleuchtung (Einrichtung und Betreiben von Beleuchtung in Arbeitsstätten).

Die Arbeitsschutzbehörde ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Forderungen zur Gestaltung o. g. physikalischer Einflussfaktoren bei der Arbeit, die in spezifischen Verordnungen und technischen Regeln verankert sind, und berät diesbezüglich die Betriebe.

Beispielhaft erwähnt seien hier:

Weitere umfangreiche, weiterführende und spezielle Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter den jeweiligen Suchbegriffen.