Arbeitsstätten / Ergonomie

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Arbeitsstätten und Ergonomie

Eine nicht ordnungsgemäße Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten sowie Defizite hinsichtlich einer ergonomischen, menschengerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen tragen in nicht unerheblichem Masse zum Arbeitsunfallgeschehen und zur Entstehung von Berufskrankheiten bei.

Eine Kernvorschrift des Arbeitsschutzes, deren Anwendung dem Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten dient, ist die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Arbeitsstättenverordnung.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und formuliert entsprechende Schutzziele und Anforderungen.

Sie besteht neben Angaben zu Ziel, Anwendungsbereich und Begriffen aus einem verfügenden Teil und einem in fünf Abschnitte gegliederten Anhang.

Der verfügende Teil enthält Forderungen z. B. zu folgenden Sachverhalten:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Einrichten u. Betreiben von Arbeitsstätten
  • Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
  • Nichtraucherschutz
  • Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- u. Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Der umfangreiche Anhang präzisiert (ebenfalls verbindlich!) die an Arbeitsstätten zu stellenden Anforderungen.

Der Nomenklatur dieses Anhangs folgend gibt es das der ArbStättV nachgeordnete Regelwerk der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und führen aus, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber umgesetzt werden können.

Die Abteilung Arbeitsschutz im LAGuS ist für den Vollzug der Verordnung zuständig. Sie berät einerseits Arbeitgeber und Planer zu deren Umsetzung und überwacht diese andererseits in den Betrieben und Einrichtungen mit Beschäftigten.

Umfangreiche weiterführende und spezielle Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Informationsmaterial / Formulare

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)