Aufholen nach Corona
Mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ werden zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2023 gefördert. Bedarfsmeldungen von Trägern des FSJ für eine Förderung können bis zum 9. August 2021 beim LAGuS eingereicht werden.