COVID-19-Impfstoffe - Allgemeinverfügung für Apotheken
Mit Nuvaxovid® ist ein weiterer Impfstoff gegen COVID-19 hinzugekommen. Deshalb hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Allgemeinverfügung für die Apotheken zum Abpacken und Kennzeichnen ohne Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG um diesen Impfstoff ergänzt. Grundlage dafür ist eine positive Nutzen-Risiko-Bewertung des Verfahrens durch das Paul-Ehrlich-Institut. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 25.11.2022.